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Beiträge zur Förderung von Frauenprojekten

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Beschreibung

Ansuchen um Beiträge zur Unterstützung von Projekten, die die Aus- und Weiterbildung von Frauen, die Sensibilisierung der öffentlichen Meinung über die Chancengleichheit und die Frauenkultur fördern.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Frauenorganisationen;
  • Frauengruppen;
  • Private Einrichtungen und Körperschaften, die in ihrer Satzung die Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann als Ziel verankert haben.

 


Voraussetzungen

Für sämtliche Voraussetzungen lesen Sie bitte die ##1##.

 


Was benötigen Sie

  1. ##1##;
  2. ##2##;

Im Falle von Frauengruppen (die nicht als offizielle Organisation gegründet werden) ist es außerdem erforderlich, die ##3## beizufügen.

Eine Stempelmarke in Höhe von 16,00€.

 


So wird es gemacht

Reichen Sie die Unterlagen ein:

  1. persönlich beim Frauenbüro durch Vorlage einer Kopie des Erkennungsausweises der Person, die den Antrag unterzeichnet hat und einer Stempelmarke zu16€;
  2. mittels ZEP an: frauenbuero.serviziodonna@pec.prov.bz.it mit digitaler Unterschrift des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin bzw. des Leiters Leiterin der Frauengruppe und einer Stempelmarke zu 16€ in digitaler Form;
  3. per E-Mail an: frauenbuero@provinz.bz.it - in diesem Fall muss der Antrag mit der Stempelmarke zu 16€ im Original und Kopie des Erkennungsausweises der Person, die den Antrag unterzeichnet hat, entweder persönlich oder auf dem Postweg nachgereicht werden.

 


So geht es weiter

  1. Das Frauenbüro erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine Mitteilung, in der bestätigt wird, dass Ihr Antrag eingereicht wurde;
  3. Die Projekte werden anhand der ##1## und der ##2##  bewertet;
  4. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit dem Ergebnis der Bewertung.
    Diese Mitteilung enthält auch die Anweisungen für die Rechnungslegung und wird über denselben Kanal versandt, der für die Antragstellung genutzt wurde;
  5. Wird der Beitrag genehmigt, müssen in allen Veröffentlichungen zum geförderten Projekt die Logos der Autonomen Provinz Bozen und des Landesbeirates für Chancengleichheit für Frauen eingefügt werden. Die Logos müssen in derselben Größe wie das Logo der veranstaltenden Einrichtung erscheinen, um allen beteiligten Stellen gleiche Sichtbarkeit und Wiedererkennbarkeit zu gewährleisten. Sie können die Logos unter folgendem Link herunterladen: Logos
  6. Sie erhalten den Beitrag: Wenn Sie einen Vorschuss von 50 % beantragst haben, erhalten Sie sofort 50 % des bewilligten Betrags;
  7. Um den Restbetrag zu erhalten, müssen Sie die Rechnungslegung gemäß den erhaltenen Anweisungen einreichen. Der Betrag wird auf den von Ihnen angegebene IBAN überwiesen.

 


Zeiten und Fristen

Sie können Ihren Antrag innerhalb 20. Jänner eines jeden Jahres einreichen.

Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so können die Anträge am ersten darauffolgenden Werktag eingereicht werden.

 


Häufig gestellte Fragen

1) Wir sind zwei Frauen, die ein Projekt für Frauen durchführen möchten. Können wir einen Beitrag beantragen?

Nein, wenn Sie keine Organisation oder Einrichtung sind, müssen Sie mindestens fünf Personen, mehrheitlich Frauen, sein, um als „Frauengruppe” zu gelten und einen Beitrag zu beantragen.

2) Können wir einen Beitrag für ein bereits begonnenes Projekt beantragen?

Nein, Sie müssen zuerst den Antrag stellen und können erst dann mit dem Projekt beginnen.

3) Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie unter finanzielle Beiträge und Förderpreise.

 


Rechtliche Grundlagen

  • ##1##;
  • ##2##;