Folgende Voraussetzungen müssen für einen Beitrag erfüllt sein.
Der Begünstigte oder die Begünstigte muss in der Autonomen Provinz Bozen ansässig und tätig sein.
Operationelle Gruppen (OG) müssen aus mindestens zwei verschiedenen Rechtspersonen bestehen, die mindestens zwei verschiedenen Kategorien angehören, die im Abschnitt “Wer kann ansuchen” (OG) aufgeführt sind.
Die Beteiligung von mindestens einem land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen an der OG ist zwingend.
Innovationen können auf neuen Praktiken beruhen, aber auch auf traditionellen Praktiken, die in einem neuen geografischen oder ökologischen Kontext angewendet werden.
Jede OG entwickelt ein Projekt zur Entwicklung, Erprobung, Anpassung und Verbreitung von Innovationen auf der Grundlage des interaktiven Modells.
Die OG muss über eine Vereinbarung und eine Geschäftsordnung verfügen, in der folgendes festgelegt ist:
- die Rollen der Partner und des federführenden Partners;
- die organisatorischen Vorkehrungen;
- die Aufteilung der Zuständigkeiten bei der Verwaltung der Unterstützung;
- die Transparenz und Abwesenheit von Interessenkonflikten;
- dass der federführende Partner beauftragt ist, den Beihilfeantrag und den Auszahlungsantrag stellvertretend für die OG einzureichen.
Mindestens eine öffentliche Körperschaft oder ein privates Unternehmen, das im Bereich der Forschung tätig ist, muss vorhanden sein.
Die Projekte und Ergebnisse müssen über institutionelle elektronische Archive und/oder regionale, nationale und europäische Webplattformen verbreitet werden.
Um den in den geltenden EU-Verordnungen festgelegten Informations- und Publizitätspflichten nachzukommen, ist jeder und jede Begünstigte von öffentlichen Beiträgen im Rahmen dieser Aktion verpflichtet:
- auf einer offiziellen Website und/oder in den sozialen Medien eine Beschreibung der Maßnahme, einschließlich der Ziele und Ergebnisse, bereitstellen, in der die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union hervorgehoben wird;
- das Emblem der Union gemäß den technischen Spezifikationen in allen hergestellten Materialien zu verwenden;
- die Vorschriften für die Auftragsvergabe im Falle von öffentlichen Begünstigten einzuhalten.