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Cëdes dl servis: 1163

Beiträge für öffentliche Körperschaften für Kinderhorte

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Partí

Beschreibung

Vom Land gewährte Beiträge an Gemeinden für die Führung von öffentlichen Kinderhorten.


Wer kann den Dienst nutzen

Gemeinden in Südtirol.
 


Was benötigen Sie

  • Das vom Bürgermeister oder der Bürgermeisterin der antragstellenden Gemeinde unterzeichnete Formular für den ##1##;
  • ##2## (nicht in PDF umwandeln);
  • ##3## (nicht in PDF umwandeln).

So wird es gemacht

Stellen Sie Ihren Antrag, indem Sie:

  • die im Abschnitt „Was Sie für den Antrag benötigen” genannten Unterlagen
  • innerhalb der unten angegebenen Fristen
  • per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die folgende Adresse senden: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter

  1. Das Amt prüft die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen, fordert eventuell fehlende Unterlagen an und beginnt mit der Bearbeitung des Antrags;
  2. im Falle einer positiven Überprüfung erhalten Sie eine Mitteilung mit dem Schreiben über die Bewilligung des Beitrags und, falls beantragt, über die Vorauszahlung;
  3. bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr der Bewilligung folgt, müssen Sie per PEC an die Adresse familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it die Rechnungslegung über die getätigten Ausgaben durch Ausfüllen des folgenden Formulars einreichen: ##7##.

Zeiten und Fristen

  • Sie müssen den Beitragsantrag innerhalb 30. April des betreffenden Jahres einreichen.
  • Falls noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, können Sie bis zum 30. September des betreffenden Jahres einen weiteren Antrag stellen.

Häufig gestellte Fragen

Können Familien einen Beitragsantrag stellen?

Nein, den Antrag können nur öffentliche Einrichtungen und private Organisationen ohne Gewinnabsicht stellen, die ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.

Wie lange dauert es maximal, bis der Beitrag ausgezahlt wird?

Der Vorschuss wird, sofern beantragt, unmittelbar nach dem Dekret über die Gewährung ausgezahlt. Der Restbetrag wird innerhalb von 180 Tagen nach Vorlage der Abrechnung ausgezahlt, sofern die Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden.

Kann sich die Höhe des Beitrags ändern?

Ja, der Betrag kann in der Abrechnungsphase auf der Grundlage der effektiv angefallenen und eingereichten Ausgaben im Zusammenhang mit den zugelassenen Ausgaben bis zum Höchstbetrag des gewährten Beitrags neu berechnet werden.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/de.

Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##9##.