Positive Beurteilung
Im Falle einer positiven Beurteilung des Antrags wird die Provinz den Südtiroler Teil des Projekts unterstützen, sofern keine außergewöhnlichen Hindernisse vorliegen und die Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind.
Unvollständige Anträge
Bei unvollständigen Anträgen kann die Landesverwaltung die Ergänzung der fehlenden Unterlagen verlangen. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Erhalt der Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt.
Geförderten Projekten
Für die geförderten Projekten schließt die Autonome Provinz Bozen mit dem oder der Südtiroler Begünstigten eine
Vereinbarung über die Durchführung des Forschungsprojekts ab.
Abrechung
Die Abrechnung
über die im Zeitplan vorgesehenen Aktivitäten erfolgt gemäß den ##11##. Für früher finanzierte Projekte siehe: ##12##. Für die Abrechnung müssen die Begünstigten Folgendes vorlegen:
- ##13##;
- ##14##;
- ##15## oder ##16##.
Änderungen und Neufeststellung
Änderungen des Projekts, Änderungen bei den Investitionen sowie die Ersetzung der für das Projekt verantwortlichen Person (wissenschaftlicher Verantwortlicher) müssen dem Amt für Wissenschaft und Forschung rechtzeitig mit einem begründeten Antrag und entsprechenden Unterlagen kommuniziert werden: ##17##.
Wenn der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung).
Die Verschiebung muss bis spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: ##18##.
Kommunikations
Die Begünstigten sind verpflichtet,
bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen - South Tyrol), als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts
anzugeben. Dem Hinweis
muss das Logo der Provinz beigefügt sein: