Beschreibung
Antrag auf einen Beitrag für die Gründung einer neuen genossenschaftlichen Körperschaft.

Antrag auf einen Beitrag für die Gründung einer neuen genossenschaftlichen Körperschaft.
In das Genossenschaftsregister der Autonomen Provinz Bozen eingetragene Genossenschaften, die ihre Tätigkeit hauptsächlich in der Autonomen Provinz Bozen ausüben.
Ausgenommen sind Wohnungs- und Parkhausbaugenossenschaften sowie ländliche Banken und Kreditgarantiekonsortien.
Die Voraussetzungen betreffen die neue genossenschaftliche Körperschaft und die Ausgaben:
Diese Ausgaben umfassen:
Die Beihilfe in Höhe von 50 % der zulässigen Kosten wird im Rahmen der De-minimis-Beihilfen gewährt.
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Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Der Antrag muss unter Verwendung der vom Amt für Genossenschaftswesen bereitgestellten Formulare erstellt, in das PDF-Format umgewandelt, digital unterzeichnet und in einer einzigen Mitteilung an die PEC-Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it gesendet werden.
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Gründung der Genossenschaft oder des Konsortiums eingereicht werden.
Nach Eingang des Antrags erhält die Genossenschaft mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) eine Mitteilung über die Einleitung des Genehmigungsverfahren für den Beitrag.
Innerhalb von 120 Tagen, unbeschadet der Unterbrechungen gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens), wird das Genehmigungsverfahren abgeschlossen und die Genossenschaft erhält die entsprechende Mitteilung mittels PEC.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Landhaus 10, Crispistraße 15, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 49 36
E-Mail: coop@provincia.bz.it
PEC: gen.coop@pec.prov.bz.it
Website: genossenschaften.provinz.bz.it