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Beiträge für Unternehmen für außerbetriebliche Ausbildung – Unternehmensgutscheine

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Partí

Beschreibung

Die Beiträge werden Unternehmen gewährt, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an außerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Zulässig sind Kurse mit beruflichem Inhalt, die dem Tätigkeitsbereich des antragstellenden Unternehmens entsprechen und eine maximale Dauer von 500 Unterrichtsstunden haben.

Wer kann den Dienst nutzen

Kleinst- und Kleinunternehmen mit Sitz oder Betrieb in der Provinz Bozen, die beabsichtigen, bis zu fünf Beschäftigte an überbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu lassen.
 

Voraussetzungen

Für die Beantragung des Beitrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Weiterbildung muss technische und berufliche Kompetenzen betreffen, die mit der Tätigkeit des Unternehmens im Einklang stehen.
  • Die Teilnahmegebühr pro Person muss mindestens 400 Euro betragen.
  • Die Kurse müssen von auf Weiterbildung spezialisierten Einrichtungen durchgeführt werden.
  • Der Beitrag deckt bis zu 80 % der Kosten, mit einem Höchstbetrag von 10.000 Euro pro Jahr und Unternehmen sowie maximal 3.000 Euro pro Jahr und Person.

Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes einreichen:
  • Antragsformular: ##1##;
  • „De minimis”-Erklärung - „Deggendorf“;
  • detailliertes Programm (Ziele und Inhalte) der Weiterbildungsmaßnahme;
  • Tageskalender mit Stundenplan (maximal 8 Stunden mit einer Pause von mindestens 30 Minuten);
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises.

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht.


So wird es gemacht

Der Antrag ist vor Beginn des Kurses einzureichen und kann auf folgende Weise übermittelt werden: zertifizierte elektronische Post (PEC).

So geht es weiter

Der Antrag wird von einer Kommission geprüft, welche die Übereinstimmung zwischen dem gewählten Kurs und den Tätigkeiten des Unternehmens bewertet.

Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt, wobei auch die ##3## pro Unterrichtsstunde berücksichtigt wird.

Die Beiträge werden bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gewährt.

Nach Abschluss der Weiterbildung sind für die Auszahlung des Beitrags folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Auszahlungsantrag (##5##);
  • Rechnung und Zahlungsnachweis (z. B. Banküberweisung), jeweils mit Angabe der CUP-Nummer;
  • Teilnahmebestätigung, ausgestellt von der organisierenden Bildungseinrichtung.

Auf sämtlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Weiterbildung, einschließlich Rechnungen und der entsprechenden Zahlungsüberweisungen, ist gemäß gesetzlicher Verpflichtung (Gesetz 120/2020) die vom zuständigen Amt vergebene CUP-Nummer anzuführen.

Diese Unterlagen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kurses eingereicht werden (verlängerbar um weitere 90 Tage nach begründetem Antrag, der vor Ablauf der Frist einzureichen ist).

Für die Auszahlung der Beiträge sind Rechnungen und entsprechende Überweisungen, die vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurden, nicht zulässig.

Nach Prüfung der Unterlagen wird der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.

Achtung: Es sind keine Vorauszahlungen vorgesehen; die Rückerstattung erfolgt ausschließlich nach Abschluss des Kurses.


Zeiten und Fristen

  • Einreichung des Antrags: spätestens am Tag vor Kursbeginn;
  • Beginn des Kurses: innerhalb von 60 Tagen ab Antragstellung;
  • Abschluss des Kurses: innerhalb von 12 Monaten;
  • Endabrechnung: innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kurses (verlängerbar um weitere 90 Tage nach begründetem Antrag, der vor Ablauf der Frist einzureichen ist).
Für alle Details wird auf folgende Anlage verwiesen: ##7##.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können teilnehmen?
Maximal 5 Personen pro Unternehmen und pro Weiterbildungsmaßnahme.

Kann der Kurs im Unternehmen stattfinden?
Nein. Um förderfähig zu sein, muss der Kurs außerhalb des Unternehmens bei anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden.

Kann ich mit der Bezahlung des Kurses vor Antragstellung beginnen?
Nein. Der Beitrag wird nur für Kurse gewährt, die nach Einreichung des Antrags beginnen. Erfolgt eine Vorauszahlung oder werden Rechnungen mit einem Datum vor der Antragstellung eingereicht, geht der Anspruch auf den Beitrag für den gesamten Kurs verloren.