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Cëdes dl servis: 1845

Beiträge für Investitionen für die Jugendarbeit der ladinischen Sprachgruppe

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Beschreibung

I contribuc por investimënc vëgn conzedüs por intervënc de costruziun, restrotoraziun y ampliamënt de strotöres joniles y por la cumpra de bëgns che vá debojëgn por la realisaziun dl'ativité.

Per d'autra nfurmazions prions bel de jì sun la plata dla istituzion cumpetënta per chësc servisc.


Wer kann den Dienst nutzen

Personen, Einrichtungen und Organisationen mit Sitz in der Provinz Bozen.

 


Voraussetzungen

Beiträge können Personen, Einrichtungen und Organisationen erhalten, die kontinuierlich Kinder und Jugendlichen gemäß dem Landesgesetz vom 1. Juni 1983, Nr. 13 betreuen.

 


Was benötigen Sie

Antrag mit den folgenden Anlagen:

  • Beschreibung und Begründung der baulichen Maßnahme oder Investition;
  • Vorprojekt und Ausführungsprojekt der Baumaßnahme;
  • Kostenvoranschlag;
  • Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenmittel und der weiteren Einnahmen;
  • im Fall eines Erstantrags oder von Änderungen: die Gründungsurkunde oder die Satzung.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen, um sie auf dem Antragsformular anzubringen. Im Fall einer Befreiung von der Stempelsteuer muss dies im Antrag angegeben werden. Im Fall einer digitalen Stempelmarke muss der Antrag die Nummer der digitalen Stempelmarke enthalten. Außerdem ist zu erklären, dass die genannte Stempelmarke ausschließlich für das betreffende Verwaltungsverfahren verwendet wird, gemeinnützige Organisationen ausgenommen.

 



So geht es weiter

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag nach den Kriterien, die mit Beschluss der Landesregierung genehmigt sind;
  2. wenn der Antrag positiv bewertet wird, wird ein Beitrag gewährt;
  3. der Beitrag kann sich auf bis zu 80 % der zugelassenen Ausgaben belaufen. Der gewährte Beitrag ist proportional zur Rentabilität des Vorhabens und darf das im Antrag ausgewiesene Defizit nicht übersteigen.

 


Zeiten und Fristen

Der Antrag kann im Laufe des Jahres eingereicht werden, jedoch in jedem Fall vor Durchführung der entsprechenden Ausgaben.