web
U bent offline. Dit is een alleen-lezen versie van de pagina.
close
Cëdes dl servis: 1700

Beiträge für Beratung und Wissensvermittlung für gastgewerbliche Betriebe

 Ajunté pro i preferis
Loading...
Partí

Beschreibung

Landesbeitrag für Beratungs- und Wissensvermittlungsdienste für Betreiber oder Betreiberinnen eines Beherbergungsbetriebes. Die Förderungen betreffen strategische, organisatorische und zertifizierungsbezogene Beratungen und betragen 30 % oder 50 %, je nach Art der Beratung. Das Ansuchen und die Abrechnung müssen online erfolgen.


Wer kann den Dienst nutzen

Inhaber oder Inhaberinnen von gastgewerblichen Betrieben, die im Handelsregister bei der Handelskammer eingetragen sind, mit Ausnahme der folgenden Fälle:

  • Betriebe, die sich in stark entwickelten Tourismuszonen befinden;
  • Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 1.500.000,00 Euro (Durchschnitt des Umsatzes der letzten drei Jahre).


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Ihr Unternehmen, den Umsatz und den Standort des Betriebes:

  1. der Betrieb muss im Handelsregister bei der Handelskammer eingetragen sein;
  2. der Betrieb darf nicht in stark entwickelten Tourismuszonen liegen;
  3. der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Jahre muss unter 1.500.000,00 Euro liegen;
  4. es ist nur ein Antrag innerhalb von drei Kalenderjahren zulässig;
  5. die umgesetzten Vorhaben müssen mit den in den geltenden Kriterien vorgesehenen Maßnahmen übereinstimmen.

Was benötigen Sie

  • Kostenvoranschläge (mit Angabe der Arbeitstage/-stunden und der entsprechenden Einzelkosten);
  • Beschreibung des Vorhabens (mit Beginn- und Enddatum, Dauer und Ort);
  • Formular für den wirtschaftlichen Eigentümer/die wirtschaftliche Eigentümerin: ##2##.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.

 


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Das Amt prüft Ihren Antrag und bewertet die Übereinstimmung des Vorhabens mit den festgelegten Kriterien;
  3. Im Fall einer Genehmigung erhalten Sie eine Mitteilung über den gewährten Beitrag;
  4. Die Abrechnung erfolgt nach den in den geltenden Kriterien festgelegten Bestimmungen.

 


Zeiten und Fristen

  • Der Beitragsantrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden;
  • Wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin rechtlich bindende Verpflichtungen eingeht, Zahlungen leistet oder Rechnungen erhält, bevor der Antrag eingereicht wurde, wird das gesamte Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen;
  • Sie müssen außerdem erklären, dass für dasselbe Vorhaben kein Beitragsantrag bei anderen öffentlichen Einrichtungen oder Institutionen gestellt wurde.


Häufig gestellte Fragen