Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihre
Tätigkeit, die
Eintragung in das Handelsregister
und die
förderfähigen Ausgaben. Insbesondere.
Eintragung
Muss Ihr Unternehmen ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sein.
Tätigkeit
Muss Ihr Unternehmen oder Sie als Freiberufler, Freiberuflerin oder selbstständig Tätige müssen als Haupttätigkeit eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit in der Autonomen Provinz Bozen ausüben.
Ausgaben
Förderfähige Mindestausgaben:
- 2.000,00 € pro Zuweisungsjahr und pro Antrag;
- 1.000,00 € pro Zuweisungsjahr nur für die Zertifizierung und Re-Auditierung “Audit familieundberuf” sowie für gleichwertige Zertifizierungen.
Förderfähige Höchstausgabe:
- 50.000,00 € für kleine Unternehmen;
- 150.000,00 € für mittlere und große Unternehmen im Zeitraum 2022-2023.
Förderungen ausgeschlossen
Von den Förderungen ausgeschlossen sind:
- Unternehmen, die als Genossenschaften gegründet wurden, für Initiativen, die vom zuständigen Landesamt für Genossenschaftswesen gefördert werden;
- Unternehmen mit einer begrenzten Präsenz in der Provinz Bozen (nur Büros, Sitz oder Lager) und wenigen Beschäftigten im Vergleich zur Gesamtzahl der Mitarbeitenden;
- Unternehmen, die nicht im Artikel 4 der geltenden Richtlinien angeführt sind.
Förderfähige Initiativen
Förderfähig sind die folgenden Initiativen, die in engem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Unternehmen stehen und sich unmittelbar auf diese auswirken.
Initiativen zur Beratung und Wissensverbreitung von Unternehmen, Freiberuflern und Freiberuflerinnen, die Beratungstätigkeiten durchführen, sowie von Instituten und Einrichtungen für Fachberatung, Forschungszentren und Universitäten.
Nicht förderfähige Initiativen
- Fortlaufende oder regelmäßig anfallende Beratungen zur laufenden Betriebsführung des Unternehmens.
- Verwaltungs-, Steuer- und Rechtsberatungen.
- Beratungen, die unter die institutionelle Tätigkeit des antragstellenden Unternehmens fallen.
- Beratungen für die Erstellung, Verbesserung und Aktualisierung von Websites und sozialen Netzwerken.
Zulässige Ausgaben
- Honorare für Berater oder Beraterinnen und Berichterstatter oder Berichterstatterinnen. Zulässig ist eine Höchstausgabe von 800,00 Euro pro Tag und 100,00 Euro pro Stunde, eventuelle Reisekosten inbegriffen.
- Beratungen für die Entwicklung, Programmierung und Implementierung von Informatiksystemen: höchstens 10.000,00 Euro pro Zuweisungsjahr.
Nicht zulässige Ausgaben
- Personalkosten.
- Ausgaben für den Ankauf von Maschinen und Geräten, die für das Vorhaben verwendet werden.
- Reisekosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung der an der Ausbildung teilnehmenden Personen, Werbekosten.
- Mehrwertsteuer und andere Steuern oder Abgaben.
- Ausgaben für Dienstleistungen zwischen Ehepartnern, nahen Verwandten, verbundenen Unternehmen, Gesellschaftern, Mitarbeitenden oder Geschäftsführern sind nicht zulässig, auch wenn sie in verschiedenen Unternehmen tätig sind, aber dieselben Personen beteiligt sind.