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Beiträge an Genossenschaftsverbände für Aufsicht, Revision und Förderung

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Beschreibung

Antrag auf Zuschüsse zugunsten der Genossenschaftsverbände, für:

  • die Aufsichtstätigkeit über die Mitgliedsgenossenschaften;
  • die Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Zusammenarbeit.

Wer kann den Dienst nutzen

Vertretungsverbände der genossenschaftlichen Körperschaften, die nach regionalem Recht anerkannt sind.


Voraussetzungen

Beiträge sind für die folgenden Arten von Ausgaben vorgesehen:

  • Ordentliche Prüfung der Mitgliedsgenossenschaften;
  • Überwachung der Mitgliedsgenossenschaften;
  • die Arbeit zur Förderung und Entwicklung der Zusammenarbeit.

Was benötigen Sie

  • ##1##;
  • ##2## (zusammenlebende Familienangehörige);
  • ##3##.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Die Anträge müssen unter Verwendung der vom zuständigen Landesamt vorbereiteten Formulare erstellt und in das PDF-Format umgewandelt werden.

Die Anträge sind mit digitaler Signatur zu unterzeichnen und bis Februar des Bezugsjahres in einer einzigen Mitteilung an die PEC-Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it zu senden.


So geht es weiter

Nach Eingang des Antrags erhält die Genossenschaft mittels zertifizierte elektronische Post (PEC) eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens.

Innerhalb von 150 Tagen, vorbehaltlich der Unterbrechungen gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens), wird das Konzessionsverfahren abgeschlossen und die Genossenschaft erhält die entsprechende Mitteilung an ihre PEC Adresse.


Zeiten und Fristen

Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, im PDF-Format an die folgenden PEC-Adresse gesendet werden: gen.coop@pec.prov.bz.it.


Häufig gestellte Fragen