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Befähigungslehrgänge für Gemeindesekretärsanwärter und -anwärterinnen

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Beschreibung

Anmeldung für die Befähigungslehrgänge für Gemeindesekretärsanwärter und Gemeindesekretärsanwärterinnen, die alle zwei Jahre abwechselnd von den Provinzen Bozen und Trient organisiert werden.

In dieser Registerkarte finden Sie Informationen über die letzte Ausschreibung der Autonomen Provinz Bozen für das Jahr 2023: ##1##. Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich im Jahr 2027 veröffentlicht, und alle Informationen werden dann umgehend aktualisiert. Die Rangordnung wird im Abschnitt “Die nächsten Schritte” veröffentlicht.

Weitere Informationen über die Ausschreibung für 2023 finden Sie unter dem folgenden Link: 15. Befähigungslehrgang für Gemeindesekretäre und Gemeindesekretärinnen.
 


Wer kann den Dienst nutzen

Italienische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.
 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgangs ist ein Fachlaureat in einer der Fachklassen:
  • Rechtswissenschaft;
  • Wirtschaftswissenschaft;
  • Politikwissenschaft;
  • öffentliche Verwaltungswissenschaft;
  • Betriebswirtschaftswissenschaften;
  • Theorie und Technik der Rechtsetzung und der juristischen Information.
Andere Hochschulabschlüsse, der den oben angeführten Fachlaureaten gleichgestellt ist, werden ebenfalls berücksichtigt. Zu diesem Zweck wird auf die auf staatlicher Ebene eingerichteten Laureatsklassen verwiesen, die derzeit durch das interministerielles Dekret vom 9. Juli 2009 vorgesehen sind.

Das Laureat muss in Italien verliehen oder anerkannt bzw. gleichgestellt worden sein.
 

Was benötigen Sie

Um an dem Kurs gemäß der Ausschreibung von 2023 teilzunehmen, mussten Sie folgendes vorbereiten:

  • Zulassungsantrag zum Befähigungslehrgang, einschließlich der Abschlussprüfung: ##3##;
  • wenn Sie die vom Befähigungslehrgang vorgesehene Abschlussprüfung nicht bestanden hatten oder sie nicht ablegen konnten, aber dazu berechtigt sind, konnten Sie Folgendes einreichen ##4##.

Die Teilnahmegebühren werden in der Ausschreibung festgelegt. Die Nichtbezahlung führt zum Ausschluss vom Befähigungslehrgang. Die Teilnahmegebühr für das Jahr 2023 belief sich auf insgesamt 800 Euro.

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht. 



So geht es weiter

Die Zahl der Kursteilnehmenden ist begrenzt, und die Höchstzahl der Kandidaten und Kandidatinnen, die zum Kurs zugelassen werden, ist in der Ausschreibung angegeben. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Zulassung durch eine Vorauswahlprüfung.

Wenn Sie die Vorauswahlprüfung bestanden haben, werden Sie zum Befähigungslehrgang zugelassen. Die Ausbildung umfasst ein theoretisch-praktisches Unterrichtsprogramm von mindestens 450 Stunden und ein dreimonatiges Praktikum in einer Gemeinde der Autonomen Provinz Bozen.

Nach erfolgreichem Besuch des Lehrgangs und Ableistung des Praktikums werden Sie zur Abschlussprüfung zugelassen, die aus folgenden Teilen besteht:
  • eine schriftlich-praktische Prüfung, die aus der Verfassung eines Verwaltungsaktes besteht;
  • und, eine mündliche Prüfung in den unter dem folgenden Link angegebenen Fächern: Beschluss des Regionalausschusses vom 6. Juli 2010 Nr. 160.
Die Rangordnung wird unter folgendem Link veröffentlicht: Örtliche Körperschaften.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Befähigung zur Ausübung des Berufes als Gemeindesekretär oder Gemeindesekretärin, das entsprechende Diplom wird Ihnen bei der Abschlussfeier verliehen.

Zeiten und Fristen

Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn des Befähigungslehrgangs und nur im Falle der Zulassung zum Kurs zu entrichten.

Die Dauer des Kurses beträgt etwa ein Jahr ab Unterrichtsbeginn und umfasst die Unterrichtszeit, die Sommerpause und das Praktikum. 

Für die Ausschreibung für das Jahr 2023 galten die folgenden Fristen:

  • Frist für die Einreichung von Anträgen: 30. Juni 2023 um 12:00 Uhr;
  • Frist für die Einreichung von Anmeldungen alleinig zur Abschlussprüfung (nur für Kandidaten und Kandidatinnen aus früheren Kursen): 31. Dezember 2023.

Die Fristen werden mit dem neuen Ausschreibung für das Jahr 2027 (vorläufiges Datum) aktualisiert.


Häufig gestellte Fragen

Wann wird die nächste Ausschreibung veröffentlicht oder der nächste Kurs organisiert?

Gemäß Artikel 143 des Regionalgesetzes Nr. 2/2018 (Kodex der örtlichen Körperschaften) werden Befähigungslehrgänge für die Ausübung des Berufs des Gemeindesekretärs und der Gemeindesekretärin in der Regel alle zwei Jahre abwechselnd von der Autonomen Provinz Bozen und der Provinz Trient organisiert. Der letzte Lehrgang in der Autonomen Provinz Bozen wurde im Jahr 2023 ausgeschrieben.
Die nächste Ausschreibung im Jahr 2027 (vorläufiges Datum) wird im Amtsblatt der Region, in den Medien und auf unserer Website https://oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it/de veröffentlicht, unter der Kategorie: “News”.
Interessierte können die Newsletter der Abteilung Örtliche Körperschaften abonnieren (https://oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it/de/anmeldung-newsabo), damit sie rechtzeitig informiert werden.

Kann ich an dem Kurs teilnehmen, wenn ich einen Abschluss von einer ausländischen Universität habe?

Der Abschluss muss in Italien verliehen, anerkannt oder gleichgestellt sein. Wenn die Anerkennung oder Gleichstellung ausländischer Studienabschlüsse zum Zeitpunkt Ansuchens um Teilnahme noch nicht erfolgt ist, werden die Ansuchenden vorbehaltlich zugelassen. Das Anerkennungsverfahren des ausländischen Abschlusses muss spätestens bis zum Einreichungstermin des Ansuchens für die Teilnahme an der Abschlussprüfung abgeschlossen sein. Für die Gleichstellungsverfahren ausländischer Studienabschlüsse gelten die Bestimmungen von Artikel 12, GESETZ vom 25. Januar 2006, Nr. 29 und Art. 48, DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 31. August 1999, Nr. 394 sowie Art. 38, GESETZESVERTRETENDES DEKRET vom 30. März 2001, Nr. 165.
Wenn der Bewerber über einen akademischen Abschluss verfügt, der nicht in Italien verliehen oder noch nicht anerkannt bzw. gleichgestellt ist, wird er aufgefordert, die Abteilung „Bildungsförderung“ zu kontaktieren bezüglich einer Beratung zum am besten geeigneten Anerkennungs- oder Gleichstellungsverfahrens.

Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?

Das Nichtbestehen oder die Nichtteilnahme der zugelassenen Kandidaten an der Abschlussprüfung ermöglicht ihnen die Zulassung zu den Abschlussprüfungen der folgenden Befähigungslehrgängen, welche von der Autonomen Provinz Trient oder Bozen organisiert werden.

In welcher Sprache wird der theoretische Unterricht abgehalten?

In der Autonomen Provinz Bozen ist die deutsche Sprache den italienischen Amtssprachen gleichgestellt, wenn es um die Beziehungen zu Organen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung geht. Gemäß dem Beschluss der Regionalregierung Nr. 160 vom 6. Juli 2010 kann die Autonome Provinz Bozen daher deutschsprachigen Referenten einsetzen. Dies ermöglicht es, dass der Lehrgang für künftige Gemeindesekretäre und Gemeindesekretärinnen sowohl in italienischer als auch in deutscher Sprache abgehalten wird. Der Lehrgang wird daher teilweise auf Deutsch und teilweise auf Italienisch abgehalten, je nach Muttersprache des Referenten. Die vom Referenten in seiner Sprache bereitgestellten Unterlagen werden nicht übersetzt.

An welchen Tagen findet der theoretische Unterricht statt?

Der Unterricht findet in der Regel freitags und samstags statt und dauert einen halben oder ganzen Tag.

Gibt es eine Mindestanwesenheitsquote für die Kurse?

Die Kursteilnehmenden müssen während der gesamten Dauer des Kurses regelmäßig an Vorlesungen und praktischen Übungen teilnehmen. Die Mindestanwesenheitsquote beträgt in der Regel 80 % (in Stunden gerechnet). Die Nichteinhaltung dieser Mindestquote führt zur Nichtzulassung zur abschließenden Befähigungsprüfung.

Wo kann ich das geplante Praktikum absolvieren?

Die Teilnehmer des Befähigungslehrgangs, der von der Provinz Bozen organisiert wird, müssen das dreimonatige Praktikum ausschließlich in einer Gemeinde der Provinz Bozen absolvieren.