Wann wird die nächste Ausschreibung veröffentlicht oder der nächste Kurs organisiert?
Gemäß Artikel 143 des Regionalgesetzes Nr. 2/2018 (Kodex der örtlichen Körperschaften) werden Befähigungslehrgänge für die Ausübung des Berufs des Gemeindesekretärs und der Gemeindesekretärin in der Regel alle zwei Jahre abwechselnd von der Autonomen Provinz Bozen und der Provinz Trient organisiert. Der letzte Lehrgang in der Autonomen Provinz Bozen wurde im Jahr 2023 ausgeschrieben.
Die nächste Ausschreibung im Jahr 2027 (vorläufiges Datum) wird im Amtsblatt der Region, in den Medien und auf unserer Website https://oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it/de veröffentlicht, unter der Kategorie: “News”.
Interessierte können die Newsletter der Abteilung Örtliche Körperschaften abonnieren (
https://oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it/de/anmeldung-newsabo), damit sie rechtzeitig informiert werden.
Kann ich an dem Kurs teilnehmen, wenn ich einen Abschluss von einer ausländischen Universität habe?
Der Abschluss muss in Italien verliehen, anerkannt oder gleichgestellt sein. Wenn die Anerkennung oder Gleichstellung ausländischer Studienabschlüsse zum Zeitpunkt Ansuchens um Teilnahme noch nicht erfolgt ist, werden die Ansuchenden vorbehaltlich zugelassen. Das Anerkennungsverfahren des ausländischen Abschlusses muss spätestens bis zum Einreichungstermin des Ansuchens für die Teilnahme an der Abschlussprüfung abgeschlossen sein. Für die Gleichstellungsverfahren ausländischer Studienabschlüsse gelten die Bestimmungen von Artikel 12,
GESETZ vom 25. Januar 2006, Nr. 29 und Art. 48,
DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 31. August 1999, Nr. 394 sowie Art. 38,
GESETZESVERTRETENDES DEKRET vom 30. März 2001, Nr. 165.
Wenn der Bewerber über einen akademischen Abschluss verfügt, der nicht in Italien verliehen oder noch nicht anerkannt bzw. gleichgestellt ist, wird er aufgefordert, die Abteilung „Bildungsförderung“ zu kontaktieren bezüglich einer Beratung zum am besten geeigneten Anerkennungs- oder Gleichstellungsverfahrens.
Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?
Das Nichtbestehen oder die Nichtteilnahme der zugelassenen Kandidaten an der Abschlussprüfung ermöglicht ihnen die Zulassung zu den Abschlussprüfungen der folgenden Befähigungslehrgängen, welche von der Autonomen Provinz Trient oder Bozen organisiert werden.
In welcher Sprache wird der theoretische Unterricht abgehalten?
In der Autonomen Provinz Bozen ist die deutsche Sprache den italienischen Amtssprachen gleichgestellt, wenn es um die Beziehungen zu Organen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung geht. Gemäß dem Beschluss der Regionalregierung Nr. 160 vom 6. Juli 2010 kann die Autonome Provinz Bozen daher deutschsprachigen Referenten einsetzen. Dies ermöglicht es, dass der Lehrgang für künftige Gemeindesekretäre und Gemeindesekretärinnen sowohl in italienischer als auch in deutscher Sprache abgehalten wird. Der Lehrgang wird daher teilweise auf Deutsch und teilweise auf Italienisch abgehalten, je nach Muttersprache des Referenten. Die vom Referenten in seiner Sprache bereitgestellten Unterlagen werden nicht übersetzt.
An welchen Tagen findet der theoretische Unterricht statt?
Der Unterricht findet in der Regel freitags und samstags statt und dauert einen halben oder ganzen Tag.
Gibt es eine Mindestanwesenheitsquote für die Kurse?
Die Kursteilnehmenden müssen während der gesamten Dauer des Kurses regelmäßig an Vorlesungen und praktischen Übungen teilnehmen. Die Mindestanwesenheitsquote beträgt in der Regel 80 % (in Stunden gerechnet). Die Nichteinhaltung dieser Mindestquote führt zur Nichtzulassung zur abschließenden Befähigungsprüfung.
Wo kann ich das geplante Praktikum absolvieren?
Die Teilnehmer des Befähigungslehrgangs, der von der Provinz Bozen organisiert wird, müssen das dreimonatige Praktikum ausschließlich in einer Gemeinde der Provinz Bozen absolvieren.