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Ausstellung der klinischen Dokumentation (Krankenakte)

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Beschreibung

Während eines Krankenhausaufenthalts werden die klinischen Daten und die Befunde der durchgeführten Untersuchungen als Krankengeschichte angelegt. Dies gilt für eine stationäre Behandlung, Aufenthalt in einer Tagesklinik (Day Hospital) oder einer ambulanten Operation (Day Surgery).
Die Daten werden anschließend im Archiv des Sanitätsbetriebes abgelegt, teils in Papierform, teils in digitaler Form. Gleiches gilt für die ambulante Dokumentation, einschließlich derjenigen des Day Service, der Diagnostik, der Notaufnahme und der Intensivbeobachtungseinheit (OBI).
Die Archivierung der klinischen Dokumentation betreffend die erbrachten Leistungen auf dem Territorium erfolgt auf dieselbe Art und Weise wie oben beschrieben. Dies gilt für Ambulanzkarteien, Krankengeschichten für Palliativpflege und Karteien über die Betreuung am Wohnort.

 


Wer kann den Dienst nutzen

  • Der Inhaber oder die Inhaberin der Dokumentation.
  • Der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin. Das ist ein Elternteil, die Vormundschaft innehabende Person, der Sachverwalter oder die Sachwalterin.
  • Der gesetzliche Erbe oder die gesetzliche Erbin beziehungsweise die gesetzlichen Erben und Erbinnen.
  • Durch den Inhaber oder die Inhaberin der Dokumentation beauftragte oder bevollmächtigte Personen.

Was benötigen Sie

Um die Ausstellung der Krankenakte zu beantragen, müssen Sie sich an das Sekretariat der Ärztlichen Direktion wenden:

  • persönlich, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen ##2##;
  • per Fax, Post oder E-Mail. Dem Antrag sind das entsprechende Formular ##1## sowie eine Kopie eines gültigen Erkennungsausweises beizulegen.

Sollte ein Bevollmächtigter den Antrag einreichen, sind zusätzlich die vom Inhaber oder der Inhaberin ordnungsgemäß unterzeichnete Vollmacht sowie die Kopie eines gültigen Erkennungsausweises des Inhabers oder der Inhaberin beizulegen.

Auf Wunsch kann Ihnen das Dokument auch per Einschreiben zugestellt werden. Die Versandkosten gehen in diesem Fall zu Ihren Lasten.

Der folgende Kostenbeitrag ist vorgesehen:

  • Krankengeschichte: für die Anfertigung der Kopie einer Krankengeschichte bis einschließlich 50 Seiten: 11,00 Euro; für die Kopie einer Krankengeschichte von mehr als 50 Seiten: 16,00 Euro. Bei jedem stationären Aufenthalt wird eine separate Krankengeschichte angelegt;
  • für die restliche klinische Dokumentation ist ein Kostenbeitrag von 0,15 Euro pro Seite im Format A4 und 0,30 Euro pro Seite im Format A3 vorgesehen;
  • für eine Kopie der bildgebenden Diagnostik auf CD beträgt der Kostenbeitrag 5,00 Euro pro CD.

So wird es gemacht

Sie können den Antrag persönlich oder per Fax, Post oder E-Mail an das Sekretariat der Ärztlichen Direktion übermitteln.


So geht es weiter

Sie können die klinische Dokumentation persönlich als Kopie im Sekretariat abholen. Falls es sich um eine Dokumentation geringeren Umfangs handelt, können Sie sich diese per E-Mail zusenden lassen.


Zeiten und Fristen

Die Kopie der klinischen Dokumentation wird dem Antragsteller/der Antragstellerin innerhalb der gesetzlichen Fristen zur Verfügung gestellt.