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Ausstellung der Befähigungsbescheinigung für Seilbahnbetreiber

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Beschreibung

Antrag auf Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach bestandener Befähigungsprüfung zum oder zur Seilbahnbediensteten.


Wer kann den Dienst nutzen

Seilbahnbedienstete, die die Befähigungsprüfung bestanden haben.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihr Alter:

  • 18 Jahre, wenn Sie Maschinist oder Maschinistin sind;
  • 21 Jahre, wenn Sie Betriebsleiter oder Betriebsleiterin sind.

Was benötigen Sie

Sie müssen den ##1## einreichen.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro kaufen, und zwar ausschließlich über epays.it (siehe Anlage ##2##).



So geht es weiter

Der Befähigungsnachweis wird Ihnen per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zugestellt.


Zeiten und Fristen

Sie müssen die Eignungsprüfung gemäß Artikel 11 erneut ablegen, wenn Sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach Bestehen der Prüfung die erforderlichen Unterlagen für die Erteilung des Befähigungsnachweises vorlegen.


Häufig gestellte Fragen

Wie können die Stempelmarken bezahlt werden?

Kaufen Sie eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro, die Sie ausschließlich auf it.epays.it erhalten können (Befolgen Sie hierzu die ##2##).

Wie können die Dokumente übermittelt werden?

Die Dokumente können per Post, persönlich im Amt, mit E-Mail an seilbahnen@provinz.bz.it oder per PEC seilbahnen.funivie@pec.prov.bz.it übermittelt werden.