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Cëdes dl servis: 3093

Anerkennung eines im Ausland erworbenen Lehrabschlusses in seltenen Berufen

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Partí

Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht es, die Gleichstellung eines im Ausland (Österreich oder Deutschland) erworbenen Lehrabschlusses in einem Splitterberuf mit einem Südtiroler Lehrabschluss zu erhalten. Dies gilt für Lehrberufe, für die es in Südtirol nur sehr wenige Lehrlinge gibt und für die kein Berufsschulunterricht in Südtirol angeboten wird. Sie können ein Südtiroler Zeugnis über die abgeschlossene Lehrlingsausbildung für den entsprechenden Beruf erhalten.


Wer kann den Dienst nutzen

Auszubildende, die:

  • in Südtirol einen Lehrvertrag in einem Splitterberuf abgeschlossen haben;
  • von Amts wegen in einer Berufsschule im deutschsprachigen Ausland (Österreich oder Deutschland) eingeschrieben waren, da sie keine Landesberufsschule besuchen konnten.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung betreffen:

  • einen Lehrvertrag in Südtirol gemäß Landesgesetz Nr. 12/2012, Art. 1, Abs. 1, Buchst. a), für einen Splitterberuf;
  • den Pflichtbesuch einer Berufsschule und das Bestehen der Lehrabschlussprüfung in Österreich oder Deutschland.

Was benötigen Sie

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  • Originaldiplom oder unbeglaubigte Kopie mit Eigenerklärung, dass die Kopie dem Original entspricht (siehe entsprechendes Feld auf dem Antragsformular);
  • unbeglaubigte Kopie eines gültigen Erkennungsausweises.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.



So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag angenommen wurde;
  3. Im Falle fehlender Unterlagen werden Sie kontaktiert;
  4. Wenn alle Unterlagen korrekt und vollständig sind, wird ein Dekret erstellt;
  5. Sie erhalten einen offiziellen Bescheid über das Ergebnis Ihres Antrags (per E-Mail oder Post).

Zeiten und Fristen

Für diesen Dienst sind keine besonderen Fristen vorgesehen.
Der Antrag kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden.