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Änderung der Eintragung im REN

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Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, eine Mitteilung über die Änderung der Eintragung im Nationalen Elektronischen Register REN-Persone vorzunehmen.
Die Mitteilung benötigt keine Stempelsteuer.


Wer kann den Dienst nutzen

Die derzeit im REN-Persone eingetragenen Unternehmen, bei denen eine Änderung eintritt.


Voraussetzungen

Sie müssen im Nationalen Elektronischen Register eingetragen sein und die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen.


Was benötigen Sie

Für diese „Mitteilung“ wird eines der folgenden Formulare verwendet:

  • Änderung Betriebsleiter oder Betriebsleiterin;
  • Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises (wenn der Antrag nicht digital signiert ist);
  • Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung (nur für Nicht-EU-Bürger oder -Bürgerinnen);
  • weitere Unterlagen, die als nützlich erachtet werden.

Dieser Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

  • Wir empfehlen Ihnen, sich an eine „Autoagentur“ zu wenden, die sich um den gesamten Vorgang kümmert, oder
  • Sie können das ausgefüllte und unterschriebene Formular per PEC an das zuständige Amt senden.

So geht es weiter

Die Eintragung wird gemäß Ihren Mitteilungen geändert.


Zeiten und Fristen

Alle Änderungen betreffend die Eintragung im Nationalen Elektronischen Register der Personenbeförderer müssen innerhalb von 30 Tagen ab dem Ereignis mitgeteilt werden.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EG) Nr. 1071/2009;

  • verschiedene Rundschreiben und Erlasse des Ministers für Verkehr und Infrastruktur;
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