In der Regel erhalten Personen und Familien den Beitrag, wenn sie einen regulär registrierten Mietvertrag für eine Wohnung in Südtirol haben.
Wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin sind, ein Fruchtgenussrecht oder ein Wohnrecht haben oder einen Leihvertrag für die Wohnung abgeschlossen haben, erhalten Sie nur einen Beitrag zur Deckung der Wohnungsnebenkosten.
Rentnerinnen und Rentner können einen erhöhten Beitrag für die Wohnungsnebenkosten erhalten, wenn sie mindestens 65 Jahre alt sind, alleine leben und ein jährliches Netto‑Renteneinkommen von höchstens 10.000 € haben. Alle anderen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
Um zu erfahren, ob Sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sozialsprengel. Dort erhalten Sie weitere Informationen.