Descrizion
Die Studienbeihilfe für Psychologen/Psychologinnen ist derzeit in zwei Arten von Praktika unterteilt:
- TPV nach Abschluss des nicht berufsbefähigenden Psychologie-Masterstudiums LM – 51 im Ausmaß von 750 Stunden (POST-LAUREAM);
- TPV – berufsbefähigendes Fachlaureat in Psychologie LM – 51 im Ausmaß von 500 Stunden.
In beiden Fällen beträgt die Studienbeihilfe 900,00 Euro brutto pro Monat. Um diesen Betrag zu erhalten, müssen 20 Arbeitstage pro Monat in Vollzeit abgeleistet werden. Es besteht NICHT die Möglichkeit einer vergüteten Abwesenheit.
Achtung:
Absolventen/innen, die einen Studientitel ohne Berufsbefähigung haben, müssen das TPV, Post-Lauream-Praktikum, in Vollzeit (38 Wochenstunden) ausschließlich beim Südtiroler Sanitätsbetrieb oder bei anderen gesundheitlichen Einrichtungen in Südtirol absolvieren.
Studierende müssen das praktische berufsbefähigende Bewertungspraktikum (TPV) in Vollzeit (40 Wochenstunden) beim Südtiroler Sanitätsbetrieb oder bei anderen gesundheits- oder sozialgesundheitlichen Einrichtungen in Südtirol absolvieren.
