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Beiträge an Museen und Sammlungen für Projekte

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Beschreibung

Projektbeiträge können für zeitlich begrenzte Vorhaben mit einem klar definierten Ziel gewährt werden (Forschungsprojekte, Bestandserfassungen, Inventarisierungen und Ähnliches), die eine besondere museale Bedeutung oder eine besondere Bedeutung für das Land haben oder die in enger Zusammenarbeit mit anderen museumsrelevante Einrichtungen durchgeführt werden.
Der Antrag muss beim Amt für Museen und museale Forschung mittels PEC-Mail an folgende Adresse eingereicht werden: museen.musei@pec.prov.bz.it

Wer kann den Dienst nutzen

Gefördert werden können Museen und Sammlungen, die
  • keine Gewinnabsicht verfolgen
  • über eine geeignete Organisationsstruktur in Südtirol verfügen
  • von öffentlichem Interesse sind und deren institutionelle Aufgaben und Zielsetzungen laut Satzung den Zielsetzungen des Landesgesetzes Nr. 6/2017 entsprechen
  • öffentlich zugänglich sind
  • geregelte Öffnungszeiten haben
  • den Qualitätsstandards für Museen und Sammlungen laut Art. 9 der Richtlinien entsprechen

Was benötigen Sie

Notwendige Dokumente:
  1. ##1##
  2. Ausführliche Beschreibung des geplanten Projekts (Angabe der Ziele, der Zielgruppen, des Ortes und des Zeitraums, der eingebundenen Personen, der Kooperationspartner, der Kommunikationsmittel)
  3. Detaillierter Kostenvoranschlag
  4. Finanzierungsplan
  5. Zeitplan für das Projekt
  6. ##2##
  7. Vollständiges Inventar (bei Erstanträgen)
  8. Gründungsakt und Satzung (bei Erstanträgen bzw. Änderungen)
  9. ##3## (bei Erstanträgen bzw. Änderungen)
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro beizulegen.
Stempelsteuerbefreit sind: Öffentliche Verwaltungen, gemeinnützige Organisationen ohne Gewinnabsicht (ONLUS), Vereine, die im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors RUNTS (Registro Unico del Terzo Settore) eingeschrieben sind, einschließlich Sozialgenossenschaft mit Ausnahme der Sozialunternehmen in Form einer Gesellschaft (Art. 82 gvD 117/2047).

Für die Abrechnung muss das folgende Formular ausgefüllt und mit allen Anlagen per pec an museen.musei@pec.prov.bz.it geschickt werden: ##4##

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit muss in angemessener Form auf die finanzielle Unterstützung durch die Autonome Provinz Bozen-Südtirol hingewiesen werden. Zu diesem Zweck wird das Logo des Landes Südtirol zur Verfügung gestellt:
  • ##5##
  • ##6##
  • ##7##
  • ##8##
     

Zeiten und Fristen

Im Laufe des Bezugsjahres, in jedem Fall jedoch innerhalb 30. November des Jahres.

Häufig gestellte Fragen

Der Museumsbeirat begutachtet die eingereichten Anträge inhaltlich und erarbeitet Vorschläge für die Förderung. Der Abteilungsdirektor oder die Abteilungsdirektorin gewährt die Förderbeiträge mittels Dekret. Die Mitteilung über die Entscheidung und eventuelle Förderhöhe wird Ihnen vom Amt für Museen und museale Forschung schriftlich übermittelt.

Die Begünstigten weisen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in angemessener Form darauf hin, dass die Tätigkeiten und Investitionen finanziell durch die Autonome Provinz Bozen, Amt für Museen und museale Forschung, unterstützt werden. Das Förderlogo zum Herunterladen finden Sie in Anhang.

Für die Auszahlung der gewährten Förderung kann der dafür vorgesehenen Antrag auf Auszahlung heruntergeladen werden.

Im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17, in geltender Fassung, führt die zuständige Landesabteilung Stichprobenkontrollen bei mindestens sechs Prozent der Begünstigten durch.

Die Auslosung der Anträge, die der Stichprobenkontrolle unterzogen werden, findet jährlich statt.