Beschreibung
Der Antrag muss beim Amt für Museen und museale Forschung mittels PEC-Mail an folgende Adresse eingereicht werden: museen.musei@pec.prov.bz.it.

Der Museumsbeirat begutachtet die eingereichten Anträge inhaltlich und erarbeitet Vorschläge für die Förderung. Der Abteilungsdirektor oder die Abteilungsdirektorin gewährt die Förderbeiträge mittels Dekret. Die Mitteilung über die Entscheidung und eventuelle Förderhöhe wird Ihnen vom Amt für Museen und museale Forschung schriftlich übermittelt.
Die Begünstigten weisen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in angemessener Form darauf hin, dass die Tätigkeiten und Investitionen finanziell durch die Autonome Provinz Bozen, Amt für Museen und museale Forschung, unterstützt werden. Das Förderlogo zum Herunterladen finden Sie in Anhang.
Für die Auszahlung der gewährten Förderung kann der dafür vorgesehenen Antrag auf Auszahlung heruntergeladen werden.
Im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17, in geltender Fassung, führt die zuständige Landesabteilung Stichprobenkontrollen bei mindestens sechs Prozent der Begünstigten durch.
Die Auslosung der Anträge, die der Stichprobenkontrolle unterzogen werden, findet jährlich statt.
Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
E-mail: museen@provinz.bz.it
Tel: +39 0471 414159
PEC: museen.musei@pec.prov.bz.it
Website: https://museen.provinz.bz.it