Was sind die Förderkriterien?
a) Inhaltliche Bewertungskriterien (max. 50 Punkte)
- Förderung der Teilhabe ausländischer Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben (max. 10 Punkte)
- Förderung des gegenseitigen Kennenlernens (max. 10 Punkte)
- Förderung der Kooperation und Vernetzung der Akteure und Akteurinnen (max. 10 Punkte)
- Sensibilisierung der Bevölkerung für das Anliegen der Integration und Inklusion (max. 10 Punkte)
- Umsetzung von Maßnahmen gegen Diskriminierung (max. 10 Punkte).
b) Zusatz-Bewertungskriterien (max. 15 Punkte)
- Mitfinanzierung von Gemeinden und bzw. oder Bezirksgemeinschaften (max. 5 Punkte)
- Einbindung von Migranten und Migrantinnen in die Planung (max. 5 Punkte)
- Innovatives Projekt (max. 5 Punkte)
c) Technische Kriterien/Voraussetzungen (max. 18 Punkte)
- Beschreibung des Vorhabens (Ziele, Zielgruppe, Umsetzung) (max. 9 Punkte)
- Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan (max. 6 Punkte)
- Bericht über die in den letzten zwei Jahren durchgeführten Projekte (max. 3 Punkte) - nur für antragstellende Einrichtungen, die bereits Projekte eingereicht haben.
Ein Projekt kann nur dann gefördert werden, wenn es bei einem der inhaltlichen Kriterien laut Buchstabe a) mindestens 7 Punkte erreicht und bei allen technischen Kriterien bzw. Voraussetzungen laut Buchstabe c) mindestens einen Punkt erhält.
Download: Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses vom 30.12.2022.
Wie kann ich die Auszahlung des Projekts beantragen?
Senden Sie das Formular an die PEC-Adresse der Koordinierungsstelle für Integration integration.integrazione@pec.prov.bz.it.
Folgende Antragsformulare sind dafür vorgesehen:
Wo erhalte ich mehr Informationen?
Die Koordinierungsstelle informiert über die Kriterien für die Förderfähigkeit von Projekten und Tätigkeiten im Bereich Integration und Inklusion: coordinamento-integrazione@provincia.bz.itoder per Telefon: +39 0471 41 82 33.