Was sind die Förderkriterien?
Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses, Beschluss vom 30.12.2022, Nr.1028.
Inhaltliche Bewertungskriterien (max. 50 Punkte)
- Förderung der Teilhabe ausländischer Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben (max. 10 Punkte)
- Förderung des gegenseitigen Kennenlernens (max. 10 Punkte)
- Förderung der Kooperation und Vernetzung der Akteure (max. 10 Punkte)
- Sensibilisierung der Bevölkerung für das Anliegen der Integration und Inklusion (max. 10 Punkte)
- Umsetzung von Maßnahmen gegen Diskriminierung (max. 10 Punkte).
Zusatz-Bewertungskriterien (max. 15 Punkte)
- Mitfinanzierung von Gemeinden und/oder Bezirksgemeinschaften (max. 5 Punkte)
- Einbindung von Migranten und Migrantinnen in die Planung (max. 5 Punkte)
- Innovatives Projekt (max. 5 Punkte)
Technische Kriterien/Voraussetzungen (max. 18 Punkte)
- Beschreibung des Vorhabens (Ziele, Zielgruppe, Umsetzung) (max. 9 Punkte)
- Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan (max. 6 Punkte)
- Bericht über die in den letzten zwei Jahren durchgeführten Projekte (max. 3 Punkte) - nur für antragstellende Einrichtungen, die bereits Projekte eingereicht haben.
- Ein Projekt kann nur dann gefördert werden, wenn es bei einem der inhaltlichen Kriterien laut Buchstabe a) mindestens 7 Punkte erreicht und bei allen technischen Kriterien/Voraussetzungen laut Buchstabe c) mindestens einen Punkt erhält.
Wie kann ich die Auszahlung des Projekts beantragen?
Senden Sie das Formular an die PEC-Adresse der Koordinierungsstelle für Integration integration.integrazione@pec.prov.bz.it.
Folgende Antragsformulare sind dafür vorgesehen:
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
An die Koordinierungsstelle für Integration
E-Mail: coordinamento-integrazione@provincia.bz.it
Telefon: +39 0471 41 82 33