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Beiträge an Museen und Sammlungen für Investitionen

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Was benötigen Sie

Notwendige Dokumente

  • Antrag auf Beitrag für Investitionen.
  • Investitionsprogramm.
  • detaillierter Kostenvoranschlag.
  • ##1##.
  • Zeitplan für die Investition.
  • positives Gutachten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler im Falle des Ausbaus oder der Einrichtung von Ausstellungsräumen, die unter Denkmalschutz stehen.
  • bei Bau- und Sanierungsarbeiten ein von einem oder einer Sachverständigen unterzeichneter technischer Bericht, der die veranschlagten Kosten bescheinigt.
  • ##2##.
  • Vollständiges Inventar (bei Erstanträgen).
  • Gründungsakt und Satzung (bei Erstanträgen bzw. Änderungen).
  • ##3## (bei Erstanträgen bzw. Änderungen).

Weitere Informationen

Im Falle eines ergänzenden Beitrages werden ein neuer Begleitbericht, Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan und neuer Zeitplan benötigt.

Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro beizulegen.

Stempelsteuerbefreit sind: Öffentliche Verwaltungen, gemeinnützige Organisationen ohne Gewinnabsicht (ONLUS), Vereine, die im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors RUNTS (Registro Unico del Terzo Settore) eingeschrieben sind, einschließlich Sozialgenossenschaft mit Ausnahme der Sozialunternehmen in Form einer Gesellschaft (Art. 82 gvD 117/2047).
 

Für die Abrechnung muss das folgende Formular ausgefüllt und mit allen Anlagen per pec an museen.musei@pec.prov.bz.it geschickt werden: ##4##.
 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit muss in angemessener Form auf die finanzielle Unterstützung durch die Autonome Provinz Bozen-Südtirol hingewiesen werden. Zu diesem Zweck wird das Logo des Landes Südtirol zur Verfügung gestellt:

  • ##5##;
  • ##6##;
  • ##7##;
  • ##8##.

Zeiten und Fristen

Im Laufe des Bezugsjahres, in jedem Fall jedoch innerhalb 30. November des Jahres.

Häufig gestellte Fragen

Der Museumsbeirat begutachtet die eingereichten Anträge inhaltlich und erarbeitet Vorschläge für die Förderung. Der Abteilungsdirektor/Die Abteilungsdirektorin gewährt die Förderbeiträge mittels Dekret. Die Mitteilung über die Entscheidung und eventuelle Förderhöhe wird Ihnen vom Amt für Museen und museale Forschung schriftlich übermittelt.

Die Begünstigten weisen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in angemessener Form darauf hin, dass die Tätigkeiten und Investitionen finanziell durch die Autonome Provinz Bozen, Amt für Museen und museale Forschung, unterstützt werden. Das Förderlogo zum Herunterladen finden Sie in Anhang.

Für die Auszahlung der gewährten Förderung kann der dafür vorgesehenen Antrag auf Auszahlung heruntergeladen werden.

Im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17, in geltender Fassung, führt die zuständige Landesabteilung Stichprobenkontrollen bei mindestens sechs Prozent der Begünstigten durch.

Die Auslosung der Anträge, die der Stichprobenkontrolle unterzogen werden, findet jährlich statt.