Was benötigen Sie
Notwendige Dokumente
- Antrag auf Beitrag für Investitionen.
- Investitionsprogramm.
- detaillierter Kostenvoranschlag.
- ##1##.
- Zeitplan für die Investition.
- positives Gutachten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler im Falle des Ausbaus oder der Einrichtung von Ausstellungsräumen, die unter Denkmalschutz stehen.
- bei Bau- und Sanierungsarbeiten ein von einem oder einer Sachverständigen unterzeichneter technischer Bericht, der die veranschlagten Kosten bescheinigt.
- ##2##.
- Vollständiges Inventar (bei Erstanträgen).
- Gründungsakt und Satzung (bei Erstanträgen bzw. Änderungen).
- ##3## (bei Erstanträgen bzw. Änderungen).
Weitere Informationen
Im Falle eines ergänzenden Beitrages werden ein neuer Begleitbericht, Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan und neuer Zeitplan benötigt.
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro beizulegen.
Stempelsteuerbefreit sind: Öffentliche Verwaltungen, gemeinnützige Organisationen ohne Gewinnabsicht (ONLUS), Vereine, die im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors RUNTS (Registro Unico del Terzo Settore) eingeschrieben sind, einschließlich Sozialgenossenschaft mit Ausnahme der Sozialunternehmen in Form einer Gesellschaft (Art. 82 gvD 117/2047).
Für die Abrechnung muss das folgende Formular ausgefüllt und mit allen Anlagen per pec an museen.musei@pec.prov.bz.it geschickt werden: ##4##.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit muss in angemessener Form auf die finanzielle Unterstützung durch die Autonome Provinz Bozen-Südtirol hingewiesen werden. Zu diesem Zweck wird das Logo des Landes Südtirol zur Verfügung gestellt:
- ##5##;
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