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Maßnahmen für Projekte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Unternehmerinnen und Selbstständige im Tourismussektor

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Partí

Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstützung von Unternehmerinnen, Selbstständigen und Freiberuflerinnen, die ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend aus Gründen in Zusammenhang mit Schwangerschaft, Mutterschaft oder Kinderbetreuung aussetzen müssen.

Der Beitrag deckt einen Teil der Kosten für die vorübergehende Ersatzbeschäftigung durch eine qualifizierte Person.


  • Unternehmerinnen (auch Gesellschafterinnen von Gesellschaften) mit Betriebsstätte in der Autonomen Provinz Bozen;
  • Selbstständige und Freiberuflerinnen, die in der Autonomen Provinz Bozen tätig sind;
  • Mitarbeitende Familienangehörige gemäß Art. 230 bis des Zivilgesetzbuches;
  • Koordinierte und kontinuierliche Mitarbeiterinnen (co.co.co.), die ihren Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen haben.

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Beitrag beantragen zu können:
  • Sie müssen seit mindestens sechs Monaten bei einer obligatorischen Sozial- und Vorsorgeversicherung eingeschrieben sein;
  • Sie müssen sich in einer der folgenden Situationen befinden: Entweder Sie sind schwanger und der Facharzt oder die Fachärztin stellt fest, dass die Tätigkeit unterbrochen werden muss. Oder Sie betreuen im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder unter 12 Jahren.
  • Die maximale Dauer des Projekts beträgt 18 Monate und kann im Falle von Mehrlingsschwangerschaften auf 24 Monate verlängert werden.
  • Pro Kind kann jeweils nur ein Projekt aktiviert werden.
  • Das Projekt kann auch den Zeitraum der Schwangerschaft umfassen.

Der Höchstbetrag des Beitrags beläuft sich auf 20.000,00 Euro.

Für die Vertretung durch Arbeitsvertrag wird ein Beitrag von 80 % auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung anerkannt.

Ersatz durch eine selbstständige oder freiberufliche Leistung werden 60 % der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage (ohne MwSt.) anerkannt.


Für den Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:
  • ##1## ;
  • ##2##;
  • ##3##.
Es ist eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro zu entrichten, zahlbar mittels:
  • Stempelmarke auf Papier (mit Datum und Identifikationscode);
  • @e.bollo;
  • oder virtuelle Stempelsteuer, unter Angabe der Genehmigungsnummer und des Genehmigungsdatums.
Für den Auszahlungsantrag benötigen Sie diese Dokumente:
  • ##4##;
  • ##5##;

Alle Belege für die Ausgaben zusammen mit dem Nachweis ihrer ordnungsgemäßen Zahlung.


Füllen Sie den Antrag unter Verwendung der offiziellen Formulare aus.

Legen Sie dem Antrag das Arbeitsprogramm und die erforderlichen Unterlagen bei.

Senden Sie alles per PEC an eine der folgenden Adressen:

Für Fragen im Bereich Landwirtschaft können Sie sich direkt an die Abteilung Landwirtschaft wenden.


  1. Das Amt erhält Ihren Antrag.
  2. Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung des Antrags.
  3. Wenn alle Unterlagen vollständig sind und der Antrag zulässig ist, erhalten Sie die Bestätigung über die Genehmigung des Beitrags und dessen Höhe.
  4. Nach Ablauf des Ersatzzeitraums kann die Antragstellerin einen Antrag auf Auszahlung einreichen.

Der Antrag muss vor Beginn des Ersatzzeitraums eingereicht werden.


Wo finde ich die Voraussetzungen zur Führung eines öffentlichen Betriebes?

Die Logos finden Sie auf der Website der Handelskammer unter folgendem Link: Voraussetzungen zur Führung eines gastgewerblichen Betriebs.

Wo finde ich die vorgesehenen Maßnahmen für die Vereinbarkeitsprojekte?

Die Logos können Sie hier herunterladen: ##1##.

Was soll ich tun, wenn die Ersatzperson kündigt?

Die Kündigung ist unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe des Datums. Der Beitrag wird in der Folge neu berechnet.

Kann ich einen Vorschuss auf den Beitrag beantragen?

Die Antragstellerin kann einen Vorschuss in Höhe von 50 % des Beitrags beantragen.

Wenn der Ersatz nur für wenige Monate pro Jahr erforderlich ist, wie können die 18 Monate genutzt werden?

Die Antragstellerin kann den Zeitraum von insgesamt 18 Monaten pro Kind in maximaler drei Abschnitten beantragen (bis zu drei Anträge pro Kind).

Hier können Sie die Datenschutzerklärung nachlesen: ##1##.