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Codesc dl sorvisc: 3282

Fördermaßnahmen für Unternehmen im Tourismussektor im Falle von Naturkatastrophen (mit Abgrenzung des betroffenen Gebiets)

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Partí

Descrizion

Es handelt sich hierbei um einen außerordentlichen Beitrag an gastgewerblichen Unternehmen in Gebieten, die von schweren Naturkatastrophen betroffen sind, zur Deckung der Kosten für:

  • Schäden an Mauerwerken;
  • Schäden an Einrichtungsgegenständen, Ausstattung, technischen Anlagen;
  • Lagerbestand Waren und Produkte, Lagerbestand Material;
  • Personalkosten für Räumungsarbeiten.

Chi possa pa nuzé l servisc

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Tourismussektor und Gastgewerbe, die einen Unglücks- oder Katastrophenfall erleiden.


Recuisic

Für die Handwerks-, Industrie-, Tourismus-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen gilt:

  • Die Unternehmen müssen in Katastrophengebieten angesiedelt sein.
  • Diese Gebiete müssen offiziell von der Landesregierung abgegrenzt sein.
  • Die Unternehmen müssen sich verpflichten den Betrieb oder die Anlagen wieder aufzubauen.
  • Die Aufbauarbeiten müssen innerhalb von 24 Monaten nach Gewährung des Beitrags abgeschlossen werden.

Wird der Wiederaufbau nicht fristgerecht abgeschlossen, wird der Beitrag (ganz oder teilweise) widerrufen.


Cie che n adrova

Füllen Sie eines der folgenden Formulare aus und unterschreiben Sie es:

  • für die Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen: ##1##;
  • ##2##
  • für den Funktionsbereich Tourismus: ##3## (in abgegrenzten Gebieten);
Außerdem benötigen Sie diese Dokumente:
  • die Fotokopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin (bei nicht digitaler Unterschrift);
  • beeidigtes technisches Gutachten und/oder Schadensschätzung;
  • Erklärung der Versicherungsgesellschaft (obligatorisch nur bei Versicherungsdeckung);
  • fotografische Dokumentation der erlittenen Schäden;
  • amtliches Protokoll über den Katastrophenfall (wenn verfügbar);
  • eventuelle andere Unterlagen (z. B. Inventarverzeichnisse, Warenregister usw.).

Kaufen Sie eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro.



Nscila vala inant

Das Amt erhält Ihren Antrag.

Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag angenommen wurde.


Tëmps y scadënzes

Sie können den Antrag bis zum Ende des Zeitraums stellen, in dem das Gebiet offiziell als Katastrophengebiet ausgewiesen ist.


Dumandes che vën dant suvënz

Wie hoch ist der Beitrag?

Der Beitrag beläuft sich auf:

  • bis zu 50% des erlittenen Schadens;
  • bis zu 60% für Unternehmen mit bis zu 2 Beschäftigten;
  • bis zu 90% für Unternehmen:bei denen mehr als 70% der Einrichtungen beschädigt wurde, oderderen Beschäftigungszahl für die örtlichen Arbeitsplatzverhältnisse von besonderer Bedeutung ist.

Sind die Schäden durch eine Versicherung oder eine andere Entschädigung gedeckt, wird der Beitrag entsprechend gekürzt.


Referimënc normatifs


Ënt cumpetënt

Abteilung Wirtschaftsentwicklung

Garibaldi-Straße 14, 39100, Bozen

Telefon: +39 0471 41 37 00 (Amt für Industrie und Gruben), +39 0471 41 36 40 (Amt für Handwerk und Gewerbegebiete), +39 0471 41 37 40 (Amt für Handel und Dienstleistungen)

E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it

PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it

Website: wirtschaft.provinz.bz.it

Funktionsbereich Tourismus

Garibaldi-Straße 14, 39100, Bozen

Telefon: +39 0471 41 37 79

E-Mail: tourismus@provinz.bz.it

PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it

Website: tourismus.provinz.bz.it