web
U bent offline. Dit is een alleen-lezen versie van de pagina.
close
Cëdes dl servis: 3282

Fördermaßnahmen für Unternehmen im Tourismussektor im Falle von Naturkatastrophen (mit Abgrenzung des betroffenen Gebiets)

 Ajunté pro i preferis
Loading...
Partí

Es handelt sich hierbei um einen außerordentlichen Beitrag an gastgewerblichen Unternehmen in Gebieten, die von schweren Naturkatastrophen betroffen sind, zur Deckung der Kosten für: 

  • Schäden an Mauerwerken; 

  • Schäden an Einrichtungsgegenständen, Ausstattung, technischen Anlagen; 

  • Lagerbestand Waren und Produkte, Lagerbestand Material; 

  • Personalkosten für Räumungsarbeiten.

 


 

Antragsberechtigt sind gastgewerbliche Unternehmen im Unglücks- oder Katastrophenfall. 


Für die Handwerks-, Industrie-, Tourismus-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen gilt:
  • sie müssen in Katastrophengebieten angesiedelt sein;
  • diese Gebiete müssen offiziell von der Landesregierung abgegrenzt sein;
  • sie müssen sich verpflichten:
    • den Betrieb oder die Anlagen wieder aufzubauen;
    • die Arbeiten innerhalb von 24 Monaten nach Gewährung des Beitrag abzuschließen.
Wird der Wiederaufbau nicht fristgerecht abgeschlossen, wird der Beitrag (ganz oder teilweise) widerrufen.
 

  • Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag:
    • für die Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen: ##1##;
    • ##2##
    • für den Funktionsbereich Tourismus: ##3## (in abgegrenzten Gebieten);
  • Fotokopie des Erkennungsausweises des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin (bei nicht digitaler Unterschrift);
  • beeidigtes technisches Gutachten und/oder Schadensschätzung;
  • Erklärung der Versicherungsgesellschaft (obligatorisch nur bei Versicherungsdeckung);
  • fotografische Dokumentation der erlittenen Schäden;
  • amtliches Protokoll über den Katastrophenfall (wenn verfügbar);
  • eventuelle andere Unterlagen (z. B. Inventarverzeichnisse, Warenregister usw.).
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.
 


  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag angenommen wurde.

Sie können den Antrag bis zum Ende des Zeitraums stellen, in dem das Gebiet offiziell als Katastrophengebiet ausgewiesen ist.
 

Wie hoch ist der Beitrag?

Der Beitrag beläuft sich auf:
  • bis zu 50 % des erlittenen Schadens;
  • bis zu 60 % für Unternehmen mit bis zu 2 Beschäftigten;
  • bis zu 90 % für Unternehmen:
    • bei denen mehr als 70 % der Einrichtungen beschädigt wurde, oder;
    • deren Beschäftigungszahl für die örtlichen Arbeitsplatzverhältnisse von besonderer Bedeutung ist
Sind die Schäden durch eine Versicherung oder eine andere Entschädigung gedeckt, wird der Beitrag entsprechend gekürzt.
 

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Die Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz vom 22. Oktober 1987, Nr. 27: „Außerordentliche Maßnahmen für gewerbliche Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie für Gaststätten in Katastrophengebieten“.
 

Abteilung Wirtschaftsentwicklung

Garibaldi-Straße 14, 39100, Bozen

Telefon: +39 0471 41 37 00 (Amt für Industrie und Gruben), +39 0471 41 36 40 (Amt für Handwerk und Gewerbegebiete), +39 0471 41 37 40 (Amt für Handel und Dienstleistungen)

E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it

PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it

Website: wirtschaft.provinz.bz.it

Funktionsbereich Tourismus

Garibaldi-Straße 14, 39100, Bozen

Telefon: +39 0471 41 37 79

E-Mail: tourismus@provinz.bz.it

PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it

Website: tourismus.provinz.bz.it