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Jährlicher Zuschuss für Personen über 65 Jahre in Südtirol

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Beschreibung

Der „Jährlicher finanzieller Zuschuss für über 65-Jährige in Südtirol“ ist eine Unterstützungsleistung für ältere Menschen mit geringem Einkommen, die im Land ansässig sind.


Wer kann den Dienst nutzen

In Südtirol ansässige Bürger oder Bürgerinnen ab 65 Jahren, die eine Rente von maximal 1.000 Euro brutto monatlich beziehen und eine ISEE von maximal 20.000 Euro vorweisen.

Voraussetzungen

Sie haben Anrecht auf die Unterstützungsleistung, wenn Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie erhalten: eine Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente, ausbezahlt vom Nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF, oder eine Sozialrente oder Sozialgeld oder eine Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose oder eine Hausfrauenrente;
  2. Ihre Rente beträgt weniger als 1.000 Euro brutto im Monat;
  3. Sie waren zum 31. Dezember des Jahres vor Abgabe der ISEE 65 Jahre oder älter;
  4. Sie haben eine aktuell gültige ISEE von maximal 20.000 Euro.

Was benötigen Sie

Um die Unterstützungsleistung zu erhalten, ist kein spezifisches Ansuchen notwendig. Sie müssen lediglich bis zum 30. September des Jahres die ISEE-Erklärung machen.


So wird es gemacht

  1. Wenden Sie sich zwischen dem 1. Januar und dem 30. September an ein Steuerbeistandszentrum (CAF);
  2. Fordern Sie Ihre aktuell gültige ISEE-Erklärung an.

So geht es weiter

Wenn Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, zahlt das INPS/NISF die Unterstützungsleistung automatisch aus.


Zeiten und Fristen

Sie können die ISEE-Erklärung zwischen dem 1. Januar und dem 30. September machen.
Am Ende des Jahres erhalten Sie vom INPS/NISF eine Einmalzahlung.


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

Für eine individuelle Beratung betreffend den Zuschuss können Sie sich kostenlos an die Steuerbeistandszentren (CAF) wenden, mit denen das Land eine Vereinbarung getroffen hat.


Rechtliche Grundlagen

Die Leistung unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • ##3##, das für den Dreijahreszeitraum 2025-2027 den finanziellen Zuschuss für Südtiroler über 65 Jahre eingeführt hat.
  • Der ##4##, der die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung des Zuschusses festgelegt hat.
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