Die Voraussetzungen finden Sie in den ##1##.
Personen
Einen Antrag stellen können:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einer privaten Arbeitgeberin oder einem privaten Arbeitgeber in Südtirol beschäftigt sind. Das Arbeitsverhältnis muss mit einem nationalen Kollektivvertrag geregelt sein.
- Arbeitssuchende, die ordnungsgemäß beim Arbeitsmarktservice der Autonomen Provinz Bozen als arbeitslos gemeldet sind.
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren Wohnsitz in Südtirol haben.
Beruflichen Weiterbildungskurse
- müssen mit dem Lebenslauf der Antragstellerin oder des Antragstellers übereinstimmen und eine Dauer von maximal 500 Unterrichtsstunden haben;
- Kurse, die bereits vor der Einreichung des Antrags begonnen oder abgeschlossen wurden, werden nicht gefördert;
- auf allen Rechnungen und entsprechenden Überweisungen muss der CUP (einheitlicher Projektcode) angegeben werden. Dieser wird von der Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung nach Einreichung des Antrags mitgeteilt.
Kursveranstalter
Der Kursveranstalter muss:
- eine öffentliche oder private Körperschaft oder Gesellschaft sein,
- für die Weiterbildung akkreditiert sein oder über eine ISO-, EFQM-Zertifizierung oder Ähnliches verfügen beziehungsweise muss er entsprechende Referenzen und Erfahrung im einschlägigen Bereich aufweisen.