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Cëdes dl servis: 3224

Beiträge für Weiterbildungsanbieter, die von der deutschsprachigen Berufsbildung gewährt werden

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Partí

Descrizion

Der Dienst ermöglicht es Weiterbildungsanbietern, einen Beitrag für die Organisation von Weiterbildungskursen für Beschäftigte oder Arbeitssuchende zu erhalten. Sie können einen Beitrag von bis zu 30.000 € pro Kurs erhalten, maximal 70 der zulässigen Ausgaben. Die restlichen 30 gehen zu Lasten des Veranstalters/der Veranstalterin.


Chi possa pa nuzé l servisc

  • Öffentliche oder private Körperschaften und Berufsbildungseinrichtungen;
  • bilaterale Einrichtungen;
  • Berufskammern und -kollegien.

Recuisic

Die antragstellenden Einrichtungen müssen:

  • ihren Sitz in der Provinz Bozen haben oder auf jeden Fall ihre Tätigkeit in der Provinz Bozen ausüben;
  • in ihrer Satzung die berufliche Aus- und Weiterbildung als Zielsetzung vorsehen;
  • Kurse in Südtirol organisieren, mit einer maximalen Dauer von 500 Stunden und mit fach- und berufsbezogenen Inhalten;
  • mindestens 8 Teilnehmer oder Teilnehmerinnen pro Kurs gewährleisten (ohne die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung selbst).
Nicht gefördert werden:
  • Sprachkurse,
  • Kurse zur Erlangung von Führerscheinen jeglicher Art,
  • Kurse im Gesundheitsbereich zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken,
  • Coaching, Supervision oder Beratung,
  • Tagungen, Messen, Kongresse und Ähnliches.

Cie che n adrova

  • Ein vollständig ausgefüllter und vom gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin der Körperschaft unterzeichneter Antrag, der auf dem von der Landesdirektion für die deutschsprachige Berufsbildung bereitgestellten ##6## abgefasst ist;
  • ##7##;
  • Unterschriebene und datierte Lebensläufe der Dozentinnen und Dozenten (nicht älter als ein Jahr) sowie der verantwortlichen Personen für die Kursleitung und für das Tutoring;
  • Kopie des Erkennungsausweises des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin;
  • ##8## für die Abrechnung der Stunden;
  • ##9## (im Excel-Format);
  • Erklärung zur Beihilfenregelung und Deggendorf-Erklärung ##10##
  • Anbringen der Stempelmarke auf der im Antrag vorgesehenen Stelle (sofern geschuldet).


Nscila vala inant

Nach der positiven Stellungnahme der Kommission erhalten Sie ein Schreiben über die Annahme des Beitrags, in dem der genehmigte Betrag angegeben ist.

Am Ende des Kurses müssen Sie die Abrechnung per PEC an: weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it senden wie in dem Schreiben angegeben.

Der Beitrag wird auf die von Ihnen im Antrag angegebene IBAN überwiesen.


Tëmps y scadënzes

Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor Beginn des Kurses eingereicht werden.
 

Dumandes che vën dant suvënz