Beschreibung
Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges als Taxi oder Mietwagen mit Fahrer.

Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges als Taxi oder Mietwagen mit Fahrer.
Inhaber und Inhaberinnen einer von der Gemeinde erteilten Lizenz für den Taxidienst oder Mietwagendienst mit Fahrer.
Sie müssen bei der Gemeinde, in der die Dienstleistung erbracht werden soll, bereits eine Unbedenklichkeitserklärung für die Zulassung des Fahrzeugs beantragt haben.
Um die für die Vorgänge am Fahrzeugschalter vorgesehenen Beträge über das PagoPA-System zu bezahlen, müssen Sie in der Gebührenordnung den Eintrag „BOZEN” auswählen. Anschließend müssen Sie folgende Schritte befolgen:
Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken:
Nach erfolgter Zahlung müssen Sie die Zahlungsbestätigung ausdrucken, die beim Schalter für Fahrzeuge vorgelegt werden muss.
Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das Autofahrerportal ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.
Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.
Wenn seit der Erstzulassung des Fahrzeugs oder seit der letzten Hauptuntersuchung mehr als ein Jahr vergangen ist, müssen Sie das Fahrzeug vor der Nutzung als Mietwagen mit Fahrer oder Taxi einer Hauptuntersuchung unterziehen, da für diese Fahrzeugkategorien eine jährliche Hauptuntersuchungsfrist vorgesehen ist.
In seltenen Fällen müssen Sie das Fahrzeug einer Abnahme unterziehen; in diesem Fall werden Sie informiert.
Nein, in diesem Fall droht Ihnen eine Geldstrafe und eine Zusatzstrafe mit zeitweiliger Aussetzung des Fahrzeugscheins (Art. 82 und 85 der StVO).
Straßenverkehrsordnung, Artikel;
Gesetz vom 15 Januar 1992, Nr. 21;
Verwaltungserlass 26.5.2021, Nr. 219;
Anwendungsrundschreiben 19.7.2021, Prot. Nr. 23221.
Sigismund-Schwarz-Straße 40, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 34 50
Fax: +39 0471 41 34 62
E-Mail: kfz-pruefstelle@provinz.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it