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Cëdes dl servis: 3203

Bestätigung der Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen LKW-Unternehmen

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Beschreibung

Antrag auf Ausstellung einer Eintragungsbestätigung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen (GüKVU) zu den gesetzlich vorgesehenen Zwecken.


Wer kann den Dienst nutzen

Eingetragene Personen in das Berufsverzeichnis der gewerblichen GüKVU.


Voraussetzungen

Eintragung in das Berufsverzeichnis und/oder das nationale elektronische Straßenverkehrsregister in gutem Zustand.


Was benötigen Sie

  • Sie müssen den ##1## vorlegen;
  • Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von 32,00 € kaufen, die virtuell oder physisch zu bezahlen sind;
  • Um die Stempelmarke virtuell zu bezahlen, finden Sie eine Anleitung unter folgendem Link: ##2##.

So wird es gemacht

Senden Sie das Antragsformular per PEC an folgende Adresse kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it oder geben Sie ihn persönlich beim Kraftfahrzeugamt, Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen ab.


So geht es weiter

Es wird eine Bestätigung ausgestellt, das auch als Eintragungsbestätigung in das nationale elektronische Straßenverkehrsregister dient.


Zeiten und Fristen

Die Eintragungsbestätigung läuft sechs Monate nach ihrer Ausstellung ab.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den nationalen Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz vom 6. Juni 1974, Nr. 298;

  • Gesetzesvertretendes Dekret vom 22. Dezember 2000, Nr. 395.

 

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Zuständige Stelle

Kraftfahrzeugamt

Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen

Telefon: +39 0471 41 54 10

E-Mail: motorizzazione@provincia.bz.it

PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it

Website: mobilitaet.provinz.bz.it

Ansprechpartner:

Parteienverkehr:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12.00 Uhr;
  • Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.