Beschreibung
Antrag auf Ausstellung einer Eintragungsbestätigung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen (GüKVU) zu den gesetzlich vorgesehenen Zwecken.

Antrag auf Ausstellung einer Eintragungsbestätigung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen (GüKVU) zu den gesetzlich vorgesehenen Zwecken.
Eingetragene Personen in das Berufsverzeichnis der gewerblichen GüKVU.
Eintragung in das Berufsverzeichnis und/oder das nationale elektronische Straßenverkehrsregister in gutem Zustand.
Senden Sie das Antragsformular per PEC an folgende Adresse kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it oder geben Sie ihn persönlich beim Kraftfahrzeugamt, Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen ab.
Es wird eine Bestätigung ausgestellt, das auch als Eintragungsbestätigung in das nationale elektronische Straßenverkehrsregister dient.
Die Eintragungsbestätigung läuft sechs Monate nach ihrer Ausstellung ab.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den nationalen Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Gesetz vom 6. Juni 1974, Nr. 298;
Gesetzesvertretendes Dekret vom 22. Dezember 2000, Nr. 395.
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorizzazione@provincia.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
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