Beschreibung
Mitteilungen über die Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen (GüKVU), die von GüKVU oder gewerblichen GüKVU übermittelt werden.

Mitteilungen über die Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen (GüKVU), die von GüKVU oder gewerblichen GüKVU übermittelt werden.
Für Dritte im Berufsverzeichnis der gewerblichen GüKVU eingetragene Personen.
Beiliegend müssen Sie Folgendes einreichen:
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Für den Antrag:
Die gewünschte Änderung wird vorgenommen und per PEC mitgeteilt.
Sie haben 15 Tage Zeit, um den Verlust der Voraussetzung der finanziellen Fähigkeit zu melden.
Sie haben 30 Tage Zeit, um Folgendes mitzuteilen:
Sie haben 60 Tage Zeit:
Der ernannte Manager oder die ernannte Managerin muss über ein nationales und internationales Berufszertifikat verfügen.
Ja, wenn der Sitz nicht mit dem Wohnsitz identisch ist.
Sie müssen Ihre bisherige Anmeldung stornieren und einen neuen Antrag stellen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den nationalen Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
Manfred Eriavec
Matthias Bernard
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.