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Cëdes dl servis: 3202

Änderung der Eintragung im Berufsverzeichnis der gewerblichen LKW-Unternehmen

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Partí

Beschreibung

Mitteilungen über die Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen (GüKVU), die von GüKVU oder gewerblichen GüKVU übermittelt werden.


Wer kann den Dienst nutzen

Für Dritte im Berufsverzeichnis der gewerblichen GüKVU eingetragene Personen.


Was benötigen Sie

  • Wenn Sie Ihren eingetragenen Sitz, Ihren Namen und Ihre Unternehmenszusammensetzung ändern müssen: ##1## und ##2##;
  • wenn Sie hingegen Änderungen in Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Professionalität und die Zuverlässigkeit vornehmen müssen: ##3##.

Beiliegend müssen Sie Folgendes einreichen:

  • eine Fotokopie der Änderungsurkunde (Verlegung des Sitzes, Zusammensetzung der Gesellschaft, Änderung des Firmen- oder Gesellschaftsnamens);
  • die Erklärung zum Ersatz einer Bescheinigung für die Voraussetzung der Zuverlässigkeit;
  • die Bescheinigung der fachlichen Eignung;
  • Nachweis der finanziellen Fähigkeit.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.

 

 



So geht es weiter

Die gewünschte Änderung wird vorgenommen und per PEC mitgeteilt.


Zeiten und Fristen

Sie haben 15 Tage Zeit, um den Verlust der Voraussetzung der finanziellen Fähigkeit zu melden.

Sie haben 30 Tage Zeit, um Folgendes mitzuteilen:

  1. den Verlust und die Wiederherstellung der Voraussetzung der Zuverlässigkeit;
  2. der Wegfall der Voraussetzung der fachlichen Eignung;
  3. den Verlust und die Wiederherstellung der Voraussetzung der Niederlassung;
  4. die Verlegung des Sitzes;
  5. eine Änderung in der Zusammensetzung der Gesellschaft (Austritt eines Gesellschafters);
  6. die Änderung der Firma;
  7. die Änderung des Firmennamens.

Sie haben 60 Tage Zeit:

  1. im Falle einer Änderung des Firmennamens, einer Verlegung des Sitzes oder des Wohnsitzes des Unternehmens oder des Inhabers oder der Inhaberin eine Zweitschrift der Eintragungsurkunde zu beantragen;
  2. um eine neue Verkehrsleitung zu ernennen.


Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, um internationale Transporte (EU-Länder) durchführen zu können?

Der ernannte Manager oder die ernannte Managerin muss über ein nationales und internationales Berufszertifikat verfügen.

Wenn ich als Einzelunternehmer den Sitz wechsle, muss ich dann Duplikate der Zulassungsbescheinigungen ausstellen?

Ja, wenn der Sitz nicht mit dem Wohnsitz identisch ist.

Was muss ich tun, wenn ich meine Firma von einer Einzelfirma in eine Gesellschaft ändere?

Sie müssen Ihre bisherige Anmeldung stornieren und einen neuen Antrag stellen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den nationalen Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz vom 6. Juni 1974, Nr. 298;
  • Gesetz vom 23. Dezember 1997, Nr. 454;
  • Gesetzesvertretendes Dekret vom 22. Dezember 2000, Nr. 395;
  • Ministerialdekret Nr. 161 vom 28. April 2005;
  • Gesetz vom 24. Dezember 2007, Nr. 244.

 

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