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Cëdes dl servis: 3198

Genehmigung von ergänzenden Linienverkehrsdiensten von ausschließlich Gemeindeinteresse und Gewährung entsprechender Beiträge

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Partí

Erteilung der Genehmigung für die Einrichtung von ergänzenden Linienverkehrsdienste und Liniendiensten von Gemeindeinteresse.

Der Dienst umfasst auch die Konzession eventueller Beiträge für die genannten Dienste.


Öffentliche und private Rechtsträger oder Rechtsträgerinnen.


Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn die Kosten für einen Dienst unter 5.000,00 Euro liegen.

Die allgemeinen Kriterien für die Gewährung eines Beitrags finden Sie im ##2##.


  • ##4##;
  • ##5##;
  • ##7##.

Für Anträge auf Auszahlung des Beitrags müssen Sie das folgende ##6## ausfüllen.
Für alle Anträge müssen Sie eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro erwerben.



Innerhalb von 30 Arbeitstagen wird die Genehmigung für die Einrichtung der Linienverkehre bzw. für die Auszahlung des Beitrags erteilt, sofern kein zusätzlicher Ermittlungsaufwand erforderlich ist.


Antrag für ergänzende Linienverkehrsdienste/Liniendienste von Gemeindeinteresse

Im Fall neuer Linienverkehrsdienste müssen Sie den Antrag vier Monate vor Beginn des Dienstes einreichen.

Im Fall von bereits in der Vergangenheit durchgeführten Diensten müssen Sie den Antrag einen Monat vor Beginn des Dienstes einreichen.

Im Fall von Diensten, die zwischen November und Ende Januar beginnen, müssen Sie den Antrag bis zum 1. Oktober einreichen.

Antrag auf Auszahlung des Beitrags

Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Dienstes.


Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##4##.