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Genehmigung für das gelegentliche Fahren von Gabelstaplern auf Straßen

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Partí

Beschreibung

Gabelstapler, Transporter oder Traktoren sind nicht zugelassen und haben keinen Fahrzeugschein, da sie hauptsächlich für den Betrieb in Fabriken, Lagern, Depots und auf Flughäfen bestimmt sind. Sie dienen insbesondere dazu, mehrere Abteilungen eines Unternehmens zu verbinden oder Be- und Entladevorgänge durchzuführen.

Sie dürfen kurze, gelegentliche Fahrten auf der Straße durchführen, entweder leer oder beladen, mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h, wenn sie im Besitz einer Genehmigung für den gelegentlichen Verkehr sind. Diese Genehmigung für Gabelstapler wird gemäß Anhang zum Verwaltungsdekret vom 14. Januar 2014, Nr. 752, vom zuständigen zivilen Kraftfahrzeugamt erteilt. Sie ist ein Jahr lang gültig und setzt die Zustimmung der Straßenbaubehörde voraus.


Wer kann den Dienst nutzen

Eigentümer und Eigentümerinnen von Gabelstaplern, die nicht registriert sind und keinen Fahrzeugschein haben.


Voraussetzungen

Der Gabelstapler ist auszurüsten mit:

  • es ist ein vom Hersteller unterzeichnetes technisches Datenblatt im Original gemäß Verwaltungsdekret Nr. 752/2014 erforderlich. Auf dem Datenblatt sind der Name des Herstellers, der Typ, die Seriennummer und die Abmessungen (Länge, Breite, Höhe, Radstand, Überhänge und maximal zulässige Ladehöhen) angegeben. Geben Sie außerdem die Massen (leer, beladen, höchstzulässige Achslast je Achse, ggf. Anhängelast), die zulässigen Reifen und das Baujahr an. Geben Sie die Art des Motors und der Kraftstoffzufuhr an, mit Angabe der Typengenehmigung, falls es sich um einen Thermomotor handelt;
  • Lichtsignal- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsmaschinen nach Art. 58 Abs. 4 und der Zusatzeinrichtung (gelbes Blinklicht) nach Art. 266 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung;
  • rot-weiß gestreiften rückstrahlenden Tafeln (oder ähnliche Systeme), um den Abstand von Hebevorrichtungen oder auskragenden Teilen mit reduziertem Querschnitt anzuzeigen;
  • mindestens einem Rückspiegel und, falls das Fahrerhaus mit einer Windschutzscheibe ausgestattet ist, einer Scheibenwischereinrichtung;
  • einer Bremsanlage, die auf mindestens eine Achse wirkt;
  • vom Hersteller ausgestellten Bescheinigungen über die Einhaltung der Maschinenrichtlinie und der Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit;
  • dem spezifischen Symbol, das die Übereinstimmung mit der Richtlinie 2006/42/EG in geltender Fassung (Maschinenrichtlinie) bescheinigt;
  • einem Schild, das sichtbar und dauerhaft am Fahrzeug angebracht ist und die Höhenbegrenzung der beförderten Ladung angibt, so dass die Sicht des Fahrers gewährleistet ist.

Was benötigen Sie

Das Antragsformular Fahrzeugschein: ##1## wird von der gesetzlich vertretenden Person des Unternehmens ausgefüllt und unterzeichnet. Außerdem müssen Sie die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Technisches Datenblatt gemäß Verwaltungsdekret Nr. 752/2014;
  • Genehmigung des Straßenbetreibers mit folgenden Angaben: Name des Herstellers und Typ, Fahrgestellnummer des Gabelstaplers und vollständige Liste der zu befahrenden Straßen;
  • Eigenerklärung, dass der Gabelstapler keine baulichen Veränderungen erfahren hat und sich in einwandfreiem Zustand befindet;
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises der gesetzlich vertretenden Person;
  • Kopie der vorherigen Genehmigung, falls diese erneuert wird;
  • Zahlungsbeleg.

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 10,20 € + 32,00 € entsprechend dem Tarif B003.


So wird es gemacht

Antrag einreichen

Sie können den Antrag einreichen:

pagoPA bezahlen

Sie können die Dienste nur noch mit dem neuen Verfahren pagoPA bezahlen.

Einen pagoPA-Zahlungsbescheid können Sie beim zuständigen Amt oder an den Schaltern des Kraftfahrzeugamtes in der Sigismund-Schwarz-Straße 40 in Bozen anfordern:

  • über Online-Banking (pagoPA/CBILL);
  • an den Geldautomaten der Bank (falls aktiviert);
  • in den Verkaufsstellen von SISAL, Lottomatica und ITB;
  • auf dem Postamt.

Auf dem Portale dell’Automobilista anhand der Anleitungen auf der Website im PDF-Format mit Angabe Tarifliste Bozen und Tarif B003: Gelegentliche Fahrerlaubnis für Gabelstapler.

Bei den Kfz-Agenturen.


So geht es weiter

Nach Prüfung des Antrags und der beigefügten Unterlagen stellt das zivile Kraftfahrzeugamt die Genehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr aus.


Zeiten und Fristen

Diese Genehmigung gilt für höchstens ein Jahr und kann erneuert werden.


Häufig gestellte Fragen

Wer stellt das technische Datenblatt gemäß Verwaltungsdekret Nr. 752/2014 aus?

Das technische Datenblatt gemäß Verwaltungsdekret Nr. 752/2014 muss vom Hersteller oder Generalimporteur des Gabelstaplers ausgestellt werden, sofern es die Mindestvoraussetzungen für den Straßenverkehr erfüllt. Diese Mindestvoraussetzungen sind im Verwaltungsdekret Nr. 752/2014 festgelegt. Siehe hierzu das Verwaltungsdekret Nr. 752/2014.

Wer erteilt die Genehmigung?

Die Genehmigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) muss von der Gemeinde erteilt werden, wenn es sich um eine Gemeindestraße handelt, oder von der Autonomen Provinz Bozen, wenn es sich um eine Staats- oder Landesstraße handelt. Im Falle von Staats- oder Landesstraßen muss dem Antrag ein Ansuchen auf Genehmigung durch die Autonome Provinz Bozen beigefügt sein. Dieser Antrag enthält Angaben zum Gabelstapler (Hersteller und Typ, Fahrgestell- oder Seriennummer) und eine vollständige Liste mit einem Lageplan der zu befahrenden Straßen.

Welche Beleuchtungseinrichtungen muss der Gabelstapler für das Fahren auf öffentlichen Straßen haben?

Gelbe Blinkanlage, Abblendlicht, Standlicht, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, bernsteingelbes Warnblinklicht.

Wo und wann kann ich auf der Straße fahren?

Gelegentliche Fahrten auf öffentlichen Straßen können nur für kurze Fahrten auf wenig befahrenen Straßen genehmigt werden. Der einzige zulässige Zweck ist das Be- oder Entladen. Ein Einsatz ausschließlich zur Beförderung von Waren ist nicht zulässig.

Muss der Gabelstapler versichert sein?

Der Gabelstapler muss bei Fahrten auf öffentlichem Grund haftpflichtversichert sein.

Welcher Führerschein ist für das gelegentliche Fahren auf öffentlichen Straßen mit Gabelstaplern erforderlich?

Führerschein Klasse B.


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Verwaltungsdekret vom 14. Januar 2014, Nr. 752.

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Zuständige Stelle

Kraftfahrzeugamt

Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen

Telefon: +39 0471 41 54 10

E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it

PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it

Website: mobilita.provincia.bz.it

Ansprechpartner

Georg Schiner: Telefon +39 0471 41 54 25 (Montag und Mittwoch: 9:00 bis 12:15 Uhr und 14:30 bis 16;00 Uhr); E-Mail: georg.schiner@provinz.bz.it

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8:15 bis 12:00 Uhr, Donnerstag: von 14:15 bis 16:00 Uhr.