Wer stellt das technische Datenblatt gemäß Verwaltungsdekret Nr. 752/2014 aus?
Das technische Datenblatt gemäß Verwaltungsdekret Nr. 752/2014 muss vom Hersteller oder Generalimporteur des Gabelstaplers ausgestellt werden, sofern es die Mindestvoraussetzungen für den Straßenverkehr erfüllt. Diese Mindestvoraussetzungen sind im Verwaltungsdekret Nr. 752/2014 festgelegt. Siehe hierzu das Verwaltungsdekret Nr. 752/2014.
Wer erteilt die Genehmigung?
Die Genehmigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) muss von der Gemeinde erteilt werden, wenn es sich um eine Gemeindestraße handelt, oder von der Autonomen Provinz Bozen, wenn es sich um eine Staats- oder Landesstraße handelt. Im Falle von Staats- oder Landesstraßen muss dem Antrag ein Ansuchen auf Genehmigung durch die Autonome Provinz Bozen beigefügt sein. Dieser Antrag enthält Angaben zum Gabelstapler (Hersteller und Typ, Fahrgestell- oder Seriennummer) und eine vollständige Liste mit einem Lageplan der zu befahrenden Straßen.
Welche Beleuchtungseinrichtungen muss der Gabelstapler für das Fahren auf öffentlichen Straßen haben?
Gelbe Blinkanlage, Abblendlicht, Standlicht, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, bernsteingelbes Warnblinklicht.
Wo und wann kann ich auf der Straße fahren?
Gelegentliche Fahrten auf öffentlichen Straßen können nur für kurze Fahrten auf wenig befahrenen Straßen genehmigt werden. Der einzige zulässige Zweck ist das Be- oder Entladen. Ein Einsatz ausschließlich zur Beförderung von Waren ist nicht zulässig.
Muss der Gabelstapler versichert sein?
Der Gabelstapler muss bei Fahrten auf öffentlichem Grund haftpflichtversichert sein.
Welcher Führerschein ist für das gelegentliche Fahren auf öffentlichen Straßen mit Gabelstaplern erforderlich?
Führerschein Klasse B.