Beschreibung
Dienst für alle amtlichen Vorgänge im Zusammenhang mit Kleinkrafträdern, wie:
- Immatrikulation neuer Kleinkrafträder;
- Immatrikulation gebrauchter Kleinkrafträder;
- Eigentumsübertragung: Wenn ein Kleinkraftrad zwischen Privatpersonen verkauft wird, muss eine Eigentumsübertragung durchgeführt werden. Dafür ist eine freiwillige Stilllegung des Fahrzeugs mit anschließender Zulassung auf den neuen Eigentümer oder die neue Eigentümerin erforderlich;
- Stilllegung: erforderlich, um das Kleinkraftrad zu verkaufen oder das Kennzeichen für ein neues Fahrzeug wiederzuverwenden;
- Ausfuhr ins Ausland;
- Verschrottung (Demolierung);
- Duplikat der Fahrzeugbescheinigung: Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung kann ein Duplikat ausgestellt werden, in dem das gleiche Kennzeichen vermerkt ist. Im Fall von Verlust oder Beschädigung muss Anzeige bei einer Polizeibehörde erstattet werden;
- Verlust des Kennzeichens: Bei Verlust oder Beschädigung des Kennzeichens erfolgt eine Neuzulassung des Kleinkraftrads.
Als Kleinkrafträder gelten zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge mit einem Hubraum von 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Auch vierädrige Minicars fallen unter diese Kategorie.
