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Cëdes dl servis: 3170

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Mopeds

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Partí

Beschreibung

Dienst für alle amtlichen Vorgänge im Zusammenhang mit Kleinkrafträdern, wie:

  1. Immatrikulation neuer Kleinkrafträder;
  2. Immatrikulation gebrauchter Kleinkrafträder;
  3. Eigentumsübertragung: Wenn ein Kleinkraftrad zwischen Privatpersonen verkauft wird, muss eine Eigentumsübertragung durchgeführt werden. Dafür ist eine freiwillige Stilllegung des Fahrzeugs mit anschließender Zulassung auf den neuen Eigentümer oder die neue Eigentümerin erforderlich;
  4. Stilllegung: erforderlich, um das Kleinkraftrad zu verkaufen oder das Kennzeichen für ein neues Fahrzeug wiederzuverwenden;
  5. Ausfuhr ins Ausland;
  6. Verschrottung (Demolierung);
  7. Duplikat der Fahrzeugbescheinigung: Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung kann ein Duplikat ausgestellt werden, in dem das gleiche Kennzeichen vermerkt ist. Im Fall von Verlust oder Beschädigung muss Anzeige bei einer Polizeibehörde erstattet werden;
  8. Verlust des Kennzeichens: Bei Verlust oder Beschädigung des Kennzeichens erfolgt eine Neuzulassung des Kleinkraftrads.

Als Kleinkrafträder gelten zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge mit einem Hubraum von 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Auch vierädrige Minicars fallen unter diese Kategorie.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die diesen Dienst nutzen möchten.


So wird es gemacht

  • Wenden Sie sich an eine Autoagentur;
  • oder an den Schalter Fahrzeuge, indem Sie einen Termin online über den folgenden Link vereinbaren: myCIVIS online und sich mit SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), Bürgerkarte oder CIE (Elektronische Identitätskarte) anmelden.

Um die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Schalters Fahrzeuge über das System pagoPA zu bezahlen, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  3. Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen aus, was sehr wichtig ist, da die Zahlung ansonsten nicht am Schalter des Bozner Kraftfahrzeugamts verwendet werden kann;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die meldeamtlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  6. Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie auf die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw., oder
  • mit „Stampa avviso di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken): Auf diese Weise können Sie den Zahlschein ausdrucken und die Zahlung über die auf der Website pagoPA angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler usw. vornehmen.

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken, den Sie zusammen mit den anderen für den Vorgang erforderlichen Unterlagen am Schalter Fahrzeuge vorlegen müssen.

Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das AutofahrerportalPortale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.

Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ an;
  2. wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und dann den bezahlten Antrag;
  3. wählen Sie die Schaltfläche „+“ und den Punkt „Stampa ricevuta di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken) (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden).

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ##1##


So geht es weiter

Sie erhalten je nach Fall die Fahrzeugbescheinigung, das Kennzeichen oder die Stilllegungsbescheinigung.


Zeiten und Fristen

Für die Nutzung des Dienstes sind keine besonderen Bedingungen zu beachten.

Seit dem 14. Juli 2006 ist das Gesetz über die neue Kennzeichnung von Kleinkrafträdern in Kraft. Nach diesem Datum dürfen Sie nicht mehr mit einem alten Kennzeichen fahren.


Häufig gestellte Fragen

Wie erfolgt der Aufruf am Schalter?

Am Schalter müssen Sie keine Nummer ziehen – Sie werden mit der Nummer aufgerufen, die Ihnen bei der Buchung zugeteilt wurde und in der Buchungsbestätigung angegeben ist (zum Beispiel P-0001).

Was ist ein Kleinkraftrad?

Kleinkrafträder sind zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge mit einem Hubraum von 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Auch vierädrige Minicars fallen unter diese Kategorie.

Kann das Kennzeichen eines Kleinkraftrads auf eine andere Person übertragen werden?

Das Kennzeichen eines Kleinkraftrads ist personenbezogen. Das bedeutet, dass es an die Person gebunden ist. Beim Verkauf des Kleinkraftrads muss der Eigentümer oder die Eigentümerin das Kennzeichen abnehmen und eine Stilllegung beantragen, um es bei einem neuen Kleinkraftrad wiederverwenden zu können.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den nationalen Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 97 der Straßenverkehrsordnung, Gesetzesdekret 30.04.1992 Nr. 285;

  • Dekret des Präsidenten der Republik vom 6. März 2006, Nr. 153.
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