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Cëdes dl servis: 3169

Prüfung von Reifen, die von denen im Fahrzeugschein abweichen

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Partí

Beschreibung

Abnahme von Reifen, die nicht im Fahrzeugschein angegeben sind, aber dennoch kompatibel und zugelassen sind.
Die Montage von Reifen, die ursprünglich nicht in der Typgenehmigung vorgesehen waren, erfordert eine Inspektion und Prüfung des Fahrzeugs.
Die einzigen Ausnahmen sind die des Radsystems oder wenn Sie eine Erklärung haben, dass der Reifen in der vom Hersteller ausgestellten Typgenehmigungsakte enthalten ist.
Sie müssen die folgenden Merkmale aufweisen:

  • dürfen nicht über die Fahrzeugbegrenzungslinie hinausragen;
  • der Felgendurchmesser darf nicht weniger als 10 % des in der Typgenehmigung für das Fahrzeug vorgesehenen Felgendurchmessers betragen. Bei Güterkraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12000 kg und bei Omnibussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5000 kg darf der Felgendurchmesser nicht kleiner sein als der in der Typgenehmigung für das Fahrzeug angegebene Durchmesser der Felgen;
  • der Abrollumfang der beantragten Reifen darf nicht um + oder –5 % von den Angaben im Fahrzeugschein abweichen. Überprüfbar durch Eintragung der Messwerte in die Tabelle: ##2##;
  • alle Anforderungen des Fahrzeugherstellers müssen eingehalten werden.

Die Prüfung kann nur dann bei der Landesprüfstelle für Fahrzeuge durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Reifen von einer Werkstatt mit Sitz in der Provinz Bozen montiert wurden.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die diesen Dienst nutzen möchten.


Was benötigen Sie

Um den Antrag zu stellen, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • ##2## von der antragstellenden Person ausgefüllt und unterzeichnet;
  • das Original des Fahrzeugscheins;
  • die Unbedenklichkeitserklärung des Fahrzeugherstellers oder des Generalimporteurs in Italien;
  • die Erklärung des Installateurs oder der Installateurin, falls in der Unbedenklichkeitserklärung vorgesehen;
  • die Quittung für die Zahlung des Tarifs über pagoPA.

Sie müssen 25,00 € + 16,00 € Tarif B021 bezahlen.
Im Falle einer Erklärung, dass der Reifen in den vom Hersteller ausgestellten Typgenehmigungen vorhanden ist, müssen Sie die Prüfung nicht durchführen und Sie können die Ausstellung des Kupons am Schalter gegen Zahlung der Gebühr B004 in Höhe von 26,20 € beantragen.


So wird es gemacht

  • Wenden Sie sich an eine Autoagentur;
  • oder an den Schalter Fahrzeuge, indem Sie einen Termin online auf myCIVIS und sich mit SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), Bürgerkarte oder CIE (Elektronische Identitätskarte) anmelden.

Um die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Schalters Fahrzeuge über das System pagoPA zu bezahlen, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  • Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  • Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  • Wählen Sie die Tarifliste von Bozen aus, was sehr wichtig ist, da die Zahlung ansonsten nicht am Schalter des Bozner Kraftfahrzeugamts verwendet werden kann;
  • Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die meldeamtlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  • Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw. oder
  • mit „Stampa avviso di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken): Auf diese Weise können Sie den Zahlschein ausdrucken und die Zahlung über die auf der Website pagoPA angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler usw. vornehmen.

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken, den Sie zusammen mit den anderen für den Vorgang erforderlichen Unterlagen am Schalter Fahrzeuge vorlegen müssen.

Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das Autofahrerportal „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.

Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im ##2##.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


So geht es weiter

Wer ein Fahrzeug mit anderen als den im Fahrzeugschein eingetragenen Reifen fährt, wird mit einer verwaltungsrechtlichen Geldbuße sowie mit der Nebenstrafe des Entzugs des Fahrzeugscheins bestraft (Art. 78 der Straßenverkehrsordnung).


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den EU-Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Richtlinie 92/23/EWG.

  • Rundschreiben des Verkehrsministeriums vom 20.06.1996, Nr. 94/96.

 

 

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