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Cëdes dl servis: 3168

Technische Abnahme für Anhänger (carrello appendice)

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Partí

Beschreibung

Antrag auf Abnahme für das Anhängen von Anhängern ohne eigene Zulassung, die als integraler Bestandteil des Fahrzeugs gelten, an dem sie angehängt sind.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die dieses Werkzeug in Verbindung mit ihrem Fahrzeug brauchen.


Was benötigen Sie

  • ##2## vom Inhaber oder von der Inhaberin ausgefüllt und unterzeichnet;
  • Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs;
  • neuer Anhänger: Konformitätserklärung für den Anhänger;
  • gebrauchter Anhänger: Kopie der Zulassungsbescheinigung des Kraftfahrzeugs, an das der Anhänger angekuppelt wurde und auf der die Abmeldung des Anhängers mit dem Originalstempel eines Kraftfahrzeugamts vermerkt sein muss;
  • pagoPA-Zahlungsbeleg.

Sie müssen den Tarif B021 (41,00 €) – KONTROLLE UND PRÜFUNG ART. 78 STRASSENVERKEHRSORDNUNG und den Tarif B003 (42,20 €) – FÜR DIE AKTUALISIERUNG DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG (nach bestandener Abnahme) bezahlen, indem Sie in der Tarifliste „BOZEN“ auswählen.


So wird es gemacht

  • Wenden Sie sich an eine Autoagentur oder;
  • an den Schalter Fahrzeuge, indem Sie einen Termin online auf myCIVIS vereinbaren und sich mit SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), Bürgerkarte oder CIE (Elektronische Identitätskarte) anmelden.

Zum Bezahlen gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  • Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  • Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  • Wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  • Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die meldeamtlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  • Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie auf die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw., oder;
  • mit „Stampa avviso di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken): Auf diese Weise können Sie den Zahlschein ausdrucken und die Zahlung über die auf der Website pagoPA angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler usw. vornehmen.

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken, den Sie zusammen mit den anderen für den Vorgang erforderlichen Unterlagen beim Kraftfahrzeugamt vorlegen müssen.

Ausdrucken der Bestätigung:

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im ##2##.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


So geht es weiter

Wer ein Fahrzeug führt, das einen Anhänger zieht, ohne dass dieser in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, wird mit einer verwaltungsrechtlichen Geldbuße sowie mit der Nebenstrafe des Entzugs der Zulassungsbescheinigung bestraft (Art. 78 der Straßenverkehrsordnung).


Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Anhänger mit mehreren Fahrzeugen kombinieren?

Nein, der Anhänger darf nur mit einem Fahrzeug kombiniert werden.

Welches sind die Massen und Abmessungen des Anhängers (Anpassungsfähigkeit)?

  • Länge 2,0 m, Breite 1,2 m, Gesamtmasse 300 kg, kann an einem Fahrzeug mit einer Leermasse von höchstens 1000 kg angebracht werden;
  • Länge 2,5 m, Breite 1,5 m, Gesamtmasse 600 kg kann an einem Fahrzeug mit einer Leermasse von mehr als 1000 kg angebracht werden;
  • Länge 4,1 m, Breite 1,8 m, Gesamtmasse 2000 kg, kann an einem Bus mit einer Leermasse von mehr als 2500 kg angebracht werden.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den nationalen Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 56 der Straßenverkehrsordnung.

  • Artikel 205 der Durchführungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung.

 

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