Beschreibung
Nach dem Einbau einer Gaskraftstoffanlage muss das Fahrzeug einer Inspektion und Prüfung (Abnahme) unterzogen werden.
Flüssiggasflaschen haben eine maximale Nutzungsdauer von zehn Jahren, danach muss die Flasche ausgetauscht werden.
Die Prüfung kann nur dann bei der Landesprüfstelle für Fahrzeuge durchgeführt werden, wenn das System von einer in Südtirol ansässigen Werkstatt eingebaut worden ist.
