Wer kann den Dienst nutzen
Diejenigen, die zu einer der folgenden Kategorien gehören:
- Personen mit körperlichen, geistigen, sensorischen oder intellektuellen Behinderungen, die zu einer Minderung der Arbeitsfähigkeit von mehr als 45 % führen;
- Personen mit Behinderung am Arbeitsplatz mit einem Behinderungsgrad von mehr als 33 %;
- Personen, die blind oder taub sind;
- Kriegsinvaliden, Bürgerkriegsinvaliden und Dienstinvaliden;
- Personen, die geschützten Kategorien angehören (Art. 18 Gesetz 68/1999).
