Antrag für Projekte zum Bau, zur Erweiterung und zur Erneuerung von Trink- und Löschwasserversorgungsanlagen in ländlichen Gebieten und Bergregionen.
Beiträge für den Bau und die Verbesserung von Trinkwasser- und Löschwasseranlagen in ländlichen Gebieten und Berggebieten
- Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien, wenn die zu errichtende Anlage nicht als öffentliche Wasserversorgungsanlage eingestuft werden soll;
- landwirtschaftliches Unternehmen.
Die zu errichtende Anlage darf nicht als öffentliche Wasserversorgungsanlage eingestuft werden.
Die folgenden Maßnahmen können erleichtert werden:
- Quellsteckdosen und Speichertank;
- Rohrleitungen für die Trink- und Löschwasserversorgung, Feuerschächte und Hydranten.
Für alle Interventionen:
- ##1##;
- Kopie eines gültigen Erkennungsausweises der antragstellenden Person oder der gesetzlichen Vertretung;
- Kopie der gültigen Baugenehmigung;
- Projekt der zu realisierenden Arbeit;
- Kostenvoranschlag für die auszuführenden Arbeiten;
- ##2##.
Für Gemeinden, Landkreise, Bonifizierungskonsortien, zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten auch:
- Beschluss zur Genehmigung des Projekts und zur Ermächtigung zur Einreichung des Antrags.
Für Interessentschaft, Bodenverbesserungskonsortien zusätzlich zu Dokumenten über alle Interventionen auch:
- eine Kopie der Gründungsurkunde und Satzung, wenn die antragstellenden Person eine juristische Person des Privatrechts ist.
- Beschluss zur Genehmigung des Projekts der Vollversammlung der Interessentschaft/des Konsortiums:
- ##3##.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Senden Sie die oben genannten Unterlagen an das Landesamt für Bergwirtschaft unter einer der folgenden Adressen:
Nach Einreichung des Beitragsantrags prüft das Amt für Bergwirtschaft die Zulässigkeit des Antrags und leitet das Verwaltungsverfahren ein.
Im Falle eines positiven Ergebnisses wird Ihnen der Beitrag bei Einreichung des ##1## gestattet.
Sie können einen Vorschuss auf Ihren Beitrag beantragen, indem Sie den ##2## einreichen.
Es gibt keine Fristen für die Einreichung des Antrages
Gibt es eine Frist, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt werden müssen?
Ja, die Arbeiten müssen innerhalb von 2 Jahren ab dem Jahr des Konzessionsdekrets (n+2) abgeschlossen werden.
Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen?
Die Arbeiten können nach Ausstellung des Konzessionsdekrets beginnen.
Ist es möglich, einen Vorschuss zu beantragen?
Ja, nach Beginn der Arbeiten können Sie einen Vorschuss von 50 % verlangen.
Was sind Interessentschaften?
Dabei handelt es sich um Vereinigungen von Landwirten und Landwirtinnen oder Grundbesitzern und Grundbesitzerinnen, die sich zusammenschließen, um gemeinsame Interessen zu verfolgen, z. B. die Instandhaltung von Kanälen, Wirtschaftswegen oder für alle nützliche Arbeiten.
Was sind Bodenverbesserungskonsortien?
Dabei handelt es sich um Einheiten, die aus mehreren Landbesitzern bestehen, die gemeinsam Arbeiten oder Maßnahmen zur Verbesserung landwirtschaftlicher Flächen durchführen (z. B. Bewässerung, Entwässerung, ländliche Wege, Bodenschutz).
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen
Beschluss vom 17. November 2015, Nr. 1328 (Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und Berggebieten).
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
Amt für Bergwirtschaft
Adresse: Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 53 60 / +39 0471 41 53 61
E-Mail: economia.montana@provincia.bz.it
