Beschreibung
Folgende Einrichtungen haben die Möglichkeit, durch Einreichung eines Antrags beim Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion Beiträge zu erhalten:
- gemeinnützige Organisationen, die in der Autonomen Provinz Bozen tätig sind;
- Gemeindeverwaltungen;
- Bezirksgemeinschaften.
Im Einzelnen können diese Einrichtungen Anträge stellen für:
- Beiträge für bereichsübergreifende Tätigkeiten (Selbsthilfe, Pilotprojekte, Verbands- und Koordinierungstätigkeiten zwischen Organisationen, Beratung und Sensibilisierung der Bevölkerung);
- Beiträge für laufende Ausgaben bezüglich Führung der Dienste und Durchführung von Tätigkeiten in den Bereichen Kinder- und Jugendschutz, soziale Inklusion und Randgruppen;
- Kapitalzuschuss für Ankauf, Bau, allgemeinen oder teilweisen Umbau von Immobilien und Wohnungen, Wohngemeinschaften für Minderjährige und Personen in Problemsituationen sowie für Instandsetzung und Instandhaltung und für den Ankauf von Geräten, Ausstattung und Einrichtungen.
