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Beiträge für laufende Ausgaben und Investitionen im Bereich Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion für öffentliche und private Körperschaften

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Partí

Descrizion

Folgende Einrichtungen haben die Möglichkeit, durch Einreichung eines Antrags beim Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion Beiträge zu erhalten:

  • gemeinnützige Organisationen, die in der Autonomen Provinz Bozen tätig sind;
  • Gemeindeverwaltungen;
  • Bezirksgemeinschaften.

Im Einzelnen können diese Einrichtungen Anträge stellen für:

  • Beiträge für bereichsübergreifende Tätigkeiten (Selbsthilfe, Pilotprojekte, Verbands- und Koordinierungstätigkeiten zwischen Organisationen, Beratung und Sensibilisierung der Bevölkerung);
  • Beiträge für laufende Ausgaben bezüglich Führung der Dienste und Durchführung von Tätigkeiten in den Bereichen Kinder- und Jugendschutz, soziale Inklusion und Randgruppen;
  • Beiträge für Investitionen für Ankauf, Bau, allgemeinen oder teilweisen Umbau von Immobilien und Wohnungen, Wohngemeinschaften für Minderjährige und Personen in Problemsituationen sowie für Instandsetzung und Instandhaltung und für den Ankauf von Geräten, Ausstattung und Einrichtungen.

Chi possa pa nuzé l servisc

  • Gemeinnützige Organisationen, die in Südtirol tätig sind;
  • Gemeindeverwaltungen;
  • Bezirksgemeinschaften.

 


Recuisic

Die öffentliche oder private Körperschaft, für die Sie den Antrag stellen, hat nur dann Anspruch auf den Beitrag, wenn sie über bestimmte Voraussetzungen verfügt und die Kriterien des Artikels 20bis „Gewährung von Beiträgen“ des Landesgesetzes vom 13. April 1991, Nr. 13 „Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“ in geltender Fassung erfüllt.
Der Antrag muss stets vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin der Körperschaft unterzeichnet und auf dem entsprechenden Formular abgefasst sein.

Cie che n adrova

  • Im Falle eines Vorschussantrags: ##4##;
  • im Falle eines Beitragsantrags für laufende Ausgaben: ##5##;
  • im Falle eines Beitragsantrags für Investitionen: ##6##.

Kaufen Sie eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro.
Öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Organisationen (ONLUS) und Vereine, die in das Freiwilligenregister eingetragen sind, sind von der Zahlung der Stempelmarke befreit.


Coche fé dumanda

Laden Sie die Antragsformulare herunter, füllen Sie diese aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
Reichen Sie den Beitragsantrag beim Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion ein.

 


Nscila vala inant

  • Das Amt prüft Ihren Antrag und Ihre Voraussetzungen;
  • im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie den Beitrag für laufende Ausgaben oder Investitionen;
  • reichen Sie die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Ausgaben beim Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion ein.
Fügen Sie die folgenden Formulare und Unterlagen bei:
  • ##5##;
  • ##6##;
  • ##7##;
  • ##8##.

 


Tëmps y scadënzes

  • Bis zum 15. Dezember 2025: Reichen Sie Ihren Antrag ein, um einen Vorschuss auf den Beitrag für das Jahr 2026 zu erhalten.

  • Bis zum 02. Februar 2026 des Bezugsjahres: Reichen Sie Ihren Beitragsantrag ein.

  • Bis zum 02. März 2026 des Bezugsjahres: Reichen Sie Ihren Beitragsantrag für laufende Ausgaben ein.



Referimënc normatifs

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen