web
U bent offline. Dit is een alleen-lezen versie van de pagina.
close
Cëdes dl servis: 3142

Beiträge für laufende Ausgaben und Investitionen im Bereich Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion für öffentliche und private Körperschaften

 Ajunté pro i preferis
Loading...
Partí

Beschreibung

Folgende Einrichtungen haben die Möglichkeit, durch Einreichung eines Antrags beim Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion Beiträge zu erhalten:

  • gemeinnützige Organisationen, die in der Autonomen Provinz Bozen tätig sind;
  • Gemeindeverwaltungen;
  • Bezirksgemeinschaften.

Im Einzelnen können diese Einrichtungen Anträge stellen für:

  • Beiträge für bereichsübergreifende Tätigkeiten (Selbsthilfe, Pilotprojekte, Verbands- und Koordinierungstätigkeiten zwischen Organisationen, Beratung und Sensibilisierung der Bevölkerung);
  • Beiträge für laufende Ausgaben bezüglich Führung der Dienste und Durchführung von Tätigkeiten in den Bereichen Kinder- und Jugendschutz, soziale Inklusion und Randgruppen;
  • Kapitalzuschuss für Ankauf, Bau, allgemeinen oder teilweisen Umbau von Immobilien und Wohnungen, Wohngemeinschaften für Minderjährige und Personen in Problemsituationen sowie für Instandsetzung und Instandhaltung und für den Ankauf von Geräten, Ausstattung und Einrichtungen.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Gemeinnützige Organisationen, die in Südtirol tätig sind;
  • Gemeindeverwaltungen;
  • Bezirksgemeinschaften.

 


Voraussetzungen

Die öffentliche oder private Körperschaft, für die Sie den Antrag stellen, hat nur dann Anspruch auf den Beitrag, wenn sie über bestimmte Voraussetzungen verfügt und die Kriterien des Artikels 20bis „Gewährung von Beiträgen“ des Landesgesetzes vom 13. April 1991, Nr. 13 „Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“ in geltender Fassung erfüllt.
Der Antrag muss stets vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin der Körperschaft unterzeichnet und auf dem entsprechenden Formular abgefasst sein.

Was benötigen Sie

  • Im Falle eines Vorschussantrags: ##4##;
  • im Falle eines Beitragsantrags für laufende Ausgaben: ##5##;
  • im Falle eines Beitragsantrags für Investitionen: ##6##.

Kaufen Sie eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro.
Öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Organisationen (ONLUS) und Vereine, die in das Freiwilligenregister eingetragen sind, sind von der Zahlung der Stempelmarke befreit.


So wird es gemacht

Laden Sie die Antragsformulare herunter, füllen Sie diese aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
Reichen Sie den Beitragsantrag beim Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion ein.

 


So geht es weiter

  • Das Amt prüft Ihren Antrag und Ihre Voraussetzungen;
  • im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie den Beitrag für laufende Ausgaben oder Investitionen;
  • reichen Sie die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Ausgaben beim Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion ein.
Fügen Sie die folgenden Formulare und Unterlagen bei:
  • ##5##;
  • ##6##;
  • ##7##;
  • ##8##.

 


Zeiten und Fristen

  • Bis zum 15. Dezember 2025: Reichen Sie Ihren Antrag ein, um einen Vorschuss auf den Beitrag für das Jahr 2026 zu erhalten.
  • Bis zum 31. Jänner  2026 des Bezugsjahres: Reichen Sie Ihren Beitragsantrag ein.
  • Bis zum 28. Februar des Bezugsjahres: Reichen Sie Ihren Beitragsantrag für laufende Ausgaben ein.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

 

-->

Zuständige Stelle

Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 82 31
Telefon 2: +39 0471 41 82 32
E-Mail: kinderjugendinklusion@provinz.bz.it
PEC: kinderjugendinklusion.minoriinclusione@pec.prov.bz.it
Website: soziales.provinz.bz.it

Ansprechpartner

Alessia Brunetti – Soziale Inklusion, Telefon: +39 0471 41 82 35
Kathrin Lintner – Soziale Inklusion, Telefon: +39 0471 41 82 39
Claudia Pratzer – Soziale Inklusion, Telefon: +39 0471 41 82 41
Marina Gazzotti – Kinder- und Jugendschutz, Telefon: +39 0471 41 82 47

Parteienverkehr

Von Montag bis Freitag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr.