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Beiträge für Senioren‑ und Sozialdienste an Vereine und Organisationen

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Beschreibung

Vom Amt für Senioren und Sozialsprengel an öffentliche oder private Körperschaften gewährte Beiträge für laufende Ausgaben oder Investitionsausgaben. Insbesondere für diejenigen, die Kraft ihrer Satzung Sozialhilfe im Bereich Senioren und Seniorinnen leisten (Teil des BLR 332/2018 – der alle Beiträge aller Ämter der Abteilung Soziales enthält).


Wer kann den Dienst nutzen

Gemeinnützige öffentliche oder private Körperschaften, die in der Provinz Bozen tätig sind.



Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten.

Laufende Ausgaben, Seniorenclubs, Ferienaufenthalte und verschiedene Investitionen

Für Anträge auf Gewährung von Beiträgen für laufende Ausgaben, Seniorenclubs, Ferienaufenthalte und verschiedene Investitionen, die entsprechenden Formulare:
  • Beitrag für laufende Ausgaben: ##5##;
  • Beitrag für Seniorenclubs und Ferienaufenthalte für Senioren und Seniorinnen: ##6##;
  • Beiträge für verschiedene Investitionen: ##7##.

Investitionsausgaben

Für Anträge auf Gewährung von Beiträgen für Investitionsausgaben im Bereich Senioren und Seniorinnen:
  • Beitrag für Investitionsausgaben: ##8##.

Stempelmarke

Von der Zahlung der Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro sind befreit:

  • öffentliche Körperschaften;
  • gemeinnützige Organisationen (ONLUS);
  • Vereine, die in das Volontariatsregister eingetragen sind sowie Körperschaften des dritten Sektors.

Alle Einrichtungen, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen, müssen eine Stempelmarke zu 16,00 Euro erwerben.


So wird es gemacht

  • Laden Sie das Formular für den Beitrag, den Sie beantragen möchten, herunter und füllen Sie es aus;
  • Der Antrag ist an die PEC oder an die E-Mail-Adresse des Amts für Senioren und Sozialsprengel zu senden oder persönlich dort abzugeben;
  • Reichen Sie den vom gesetzlichen Vertreter der Körperschaft unterzeichneten und auf dem entsprechenden Formular abgefassten Beitragsantrag mit allen Anlagen ein.

Zeiten und Fristen

Reichen Sie den Antrag ein:

  • für mehrjährige Investitionen für das Jahr 2026, spätestens bis zum 31. Oktober 2025;
  • für einjährige Investitionen für das Jahr 2026, spätestens bis zum 31. Januar 2026;
  • für laufende Ausgaben für das Jahr 2026, spätestens bis zum 28. Februar 2026;
  • für die Gewährung eines Vorschusses des Beitrages (Seniorenclubs, Ferienaufenthalte und laufende Ausgaben) für das Jahr 2026 spätestens bis zum 15. Dezember 2025.
Siehe:
  1. Antrag Vorschuss Beitrag Jahr 2026;
  2. Rundschreiben Vorschuss Beitrag Jahr 2026.

 

 


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Für weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Doris Lanznaster, Diana Zucal und Valeria Ferrarese: für Fragen im Zusammenhang mit Beitragsanträgen für laufende Ausgaben, Seniorenclubs, Ferienaufenthalte für Senioren und verschiedene Investitionen;
  • Doris Lanznaster: für Fragen im Zusammenhang mit Anträgen zur Beitragsgewährung für Investitionsausgaben im Bereich Senioren und Seniorinnen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung (externer Link).


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

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Zuständige Stelle

Amt für Senioren und Sozialsprengel

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 82 50 / +39 0471 41 82 51 / +39 0471 41 82 52
E-Mail: Amt.Senioren@provinz.bz.it
PEC: senioren.anziani@pec.prov.bz.it
Website: sociale.provincia.bz.it

Ansprechpartner

Doris Lanznaster: Telefon +39 0471 41 82 58
Diana Zucal: Telefon +39 0471 41 82 60
Valeria Ferrarese: Telefon +39 0471 41 82 54

Parteienverkehr

Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.