Beschreibung
Die individuellen Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderungen sind praktikumsähnliche Projekte für Menschen mit Behinderungen. Diese Projekte finden in öffentlichen und privaten Betrieben statt.
Es handelt sich um eine Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Arbeitsmarktintegration und den sozialen Diensten durchgeführt wird.
Zielsetzungen
Die individuellen Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung werden im Hinblick auf eine künftige Anstellung mit Arbeitsvertrag abgeschlossen und verfolgen die nachstehenden Ziele:
- Sammlung von Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt;
- Erwerb, Entwicklung und Stärkung von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen;
- Stärkung der sozialen Kompetenz;
- Stärkung der Selbstständigkeit.
Individuelle Vereinbarung zur Arbeitseingliederung eine Vergütung vorgesehen
Für die Teilnahme am Arbeitseingliederungsprojekt ist eine monatliche Zahlung im Verhältnis zu den geleisteten Wochenstunden in Höhe von maximal 492 Euro vorgesehen. Müssen für die individuelle Vereinbarung zur Arbeitseingliederung Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden? Da es sich bei der individuellen Vereinbarung nicht um einen echten Arbeitsvertrag handelt, sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
