web
U bent offline. Dit is een alleen-lezen versie van de pagina.
close
Cëdes dl servis: 3138

Individuelle Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung

 Ajunté pro i preferis
Loading...
Partí

Beschreibung

Die individuellen Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderungen sind praktikumsähnliche Projekte für Menschen mit Behinderungen. Diese Projekte finden in öffentlichen und privaten Betrieben statt.

Es handelt sich um eine Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Arbeitsmarktintegration und den sozialen Diensten durchgeführt wird.

Zielsetzungen

Die individuellen Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung werden im Hinblick auf eine künftige Anstellung mit Arbeitsvertrag abgeschlossen und verfolgen die nachstehenden Ziele:

  • Sammlung von Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt;
  • Erwerb, Entwicklung und Stärkung von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen;
  • Stärkung der sozialen Kompetenz;
  • Stärkung der Selbstständigkeit.

Individuelle Vereinbarung zur Arbeitseingliederung eine Vergütung vorgesehen

Für die Teilnahme am Arbeitseingliederungsprojekt ist eine monatliche Zahlung im Verhältnis zu den geleisteten Wochenstunden in Höhe von maximal 492 Euro vorgesehen. Müssen für die individuelle Vereinbarung zur Arbeitseingliederung Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden? Da es sich bei der individuellen Vereinbarung nicht um einen echten Arbeitsvertrag handelt, sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die:

  • eine Zivilinvalidität von mindestens 46 % haben;
  • eine Arbeitsinvalidität von mindestens 34 % haben;
  • blind oder gehörlos sind;
  • Kriegsinvaliden, Bürgerkriegsinvaliden und Dienstinvaliden der ersten bis achten Kategorie sind.

Voraussetzungen

Um Zugang zu den individuelle Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Bildungspflicht erfüllt und das Rentenalter noch nicht erreicht haben;
  • eine Bescheinigung der zuständigen Ärztekommission oder ein Gutachten eines Gesundheitsfachdienstes mit der befürwortenden Stellungnahme für eine individuelle Vereinbarung zur Arbeitseingliederung vorweisen können;
  • ein Grundverständnis für soziale Rollen, Regeln und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz haben;
  • den Arbeitsplatz selbstständig erreichen können;
  • fähig sind, mindestens 35 % der laut Kollektivvertrag vorgesehenen Vollzeitarbeit zu leisten.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen, die das Gastunternehmen bezahlt.

 


Was benötigen Sie

  • Sie müssen die Bildungspflicht erfüllt haben;
  • Sie müssen beim zuständigen Gesundheitsdienst zugewiesen worden sein.

 


So wird es gemacht

Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Ämter für Arbeitsintegration.

 


So geht es weiter

  • Wenn Sie durch das Projekt Ihre Ziele erreichen, werden Sie vom Gastunternehmen angestellt;
  • Wenn Sie nach 5 Jahren noch nicht alle für die Anstellung notwendigen Kompetenzen erworben haben, aber über die Fähigkeiten verfügen, das Praktikum im Unternehmen fortzusetzen, können Sie mit einem individuellen, beschäftigungsbezogenen Projekt fortfahren. Dieses Projekt wird von den Sozialdiensten angeboten;
  • Wenn Sie nicht die erforderlichen Kompetenzen erworben haben, um im Unternehmen bleiben zu können, Sie können sich an den zuständigen Gesundheitsdienst wenden, von dem Sie der Maßnahme zur Arbeitseingliederung zugewiesen wurden, mit dem dann die nächsten Schritte vereinbart werden.

 

 


Zeiten und Fristen

Die individuellen Vereinbarungen haben eine Dauer zwischen 3 und 12 Monaten und können bis zu einer Gesamtdauer von 5 Jahren verlängert werden.


Häufig gestellte Fragen

Sind Personen, die ein Projekt zur Arbeitseingliederung durchführen, versichert?

Es wird sowohl eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie die Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Fallen für die individuelle Vereinbarung zur Arbeitseingliederung Steuern an?

Das monatliche Entgelt für die Beteiligung ist dem Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit gleichgestellt. Daher unterliegt das Entgelt der Einkommensteuer, wenn das Einkommen des Empfängers/die Empfängerin die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen jährlichen Höchstgrenzen überschreitet. Dies ist in der Regel bei der Kumulierung mit weiteren Einkommensquellen der Fall, wie z. B. Arbeitslosengeld oder ein INPS-Invalidengeld.

Werde ich einen Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin im Unternehmen haben?

Die individuelle Vereinbarung zur Arbeitseingliederung sieht die Benennung eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin im Unternehmen vor, an den/die sich der Kandidat oder die Kandidatin mit allen Fragen wenden kann.

Wer wird mich zu meinem Arbeitsplatz begleiten?

Die Begleitung zum Arbeitsplatz erfolgt durch die sozialen Dienste.

Kann ich das Gastunternehmen wechseln?

Man kann das Gastunternehmen wechseln, wenn Probleme auftreten oder wenn der Kandidat oder die Kandidatin feststellt, dass die von ihm/ihr gewählte Arbeit nicht mehr zufriedenstellend ist.

 


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

 

 

-->

Zuständige Stelle

Amt für Arbeitsmarktintegration

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Ansprechpartner

Parteienverkehr: Terminvereinbarung auf Anfrage.