Ich bin in Italien ansässig. Was muss ich tun, wenn mein EU/EWR-Führerschein verloren geht oder gestohlen wird?
Wenn Ihr ausländischer Führerschein als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, können Sie die Umschreibung beantragen, indem Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung der ausländischen Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, beifügen. Liegt eine solche Bescheinigung nicht vor, dauert die Ausstellung eines italienischen Führerscheins länger. Außerdem müssen Sie Ihrem Antrag die entsprechende Verlust-/Diebstahlanzeige bei der italienischen Polizei beifügen.
Ich habe einen Führerschein, der von einem Staat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde, der aber in Italien nicht mehr gültig ist, weil er vor mehr als fünf Jahren abgelaufen ist. Kann ich ihn trotzdem in einen italienischen Führerschein umwandeln?
Ja, Sie können die Umschreibung beantragen, müssen aber auch eine praktische Prüfung mit einem Fahrzeug ablegen, das der höchsten Klasse des umzuschreibenden Führerscheins entspricht. Wenn Sie beispielsweise die Umschreibung in die Kategorie „D“ beantragen, müssen Sie die Prüfung mit einem Bus ablegen.
Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie gemäß Artikel 126 Absatz 8-ter der Straßenverkehrsordnung einen besonderen Antrag unter Verwendung des Formulars TT746 stellen.
Ist es möglich, den EU/EWR-Fahrerqualifizierungsnachweis (Certificato di Qualificazione del Conducente – FQN) zusammen mit dem EU/EWR-Führerschein umzuschreiben?
Ja, das ist möglich, wenn Sie wollen. Sie müssen einen gleichzeitigen Antrag auf Umschreibung beider Führerscheine stellen. In diesem Fall entsprechen die Dienstleistungskosten der B097. Zusätzlich zu den bereits vorgelegten Unterlagen für die Umschreibung des Führerscheins allein müssen Sie eine vollständige Kopie des CQC und das Original zur Ansicht beifügen.