Descrizion
Umschreibung eines Führerscheins, der von einem Staat ausgestellt wurde, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört.

Umschreibung eines Führerscheins, der von einem Staat ausgestellt wurde, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört.
Staatsbürger oder Staatsbürgerinnen mit meldeamtlichem Wohnsitz in Italien.
Darüber hinaus muss die Person im Besitz eines Führerscheins sein, der von einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde.
Zur Umschreibung Ihres Nicht-EU/EWR-Führerscheins in einen italienischen Führerschein müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
DieÜbersetzung des ausländischen Führerscheinswird im Original benötigt. Und zwar:
Die Übersetzung kann von einem amtlich zugelassenen Übersetzer oder von einer Person, die beide Sprachen beherrscht, angefertigt werden. Letzterer muss die Verantwortung für die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung übernehmen, indem er vor einem Notar oder Friedensrichter einen Eid ablegt.
Es kann auch sein, dass die Übersetzung und oder die Beglaubigung der Echtheit und oder die Anerkennung der Unterschrift des Konsuls oder der Konsulin nicht verlangt werden. Alternativ können sie auch nur teilweise für die Umschreibung bestimmter ausländischer Führerscheine erforderlich sein. Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, können Sie uns kontaktieren unterschalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it.
Wird der Antrag am Schalter durch eine bevollmächtigte Person eingereicht, müssen Sie Folgendes zusätzlich ausfüllen:
Die Kosten für diesen Dienst entsprechen dem Tarif B003.
Merken Sie einen Termin vor:
Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „Plus +“ klicken:
Drucken Sie nach der Zahlung die Zahlungsbestätigung aus und legen Sie diese immer zusammen mit den anderen für den jeweiligen Antrag erforderlichen Unterlagen vor.
Bitte beachten Sie: Am Schalter werden keineZahlungendurchgeführt.
Wenn Sie in Italien wohnen und einen Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU oder der EWR besitzen, dürfen Sie damit nur bis zu einem Jahr nach dem Erhalt des meldeamtlichen Wohnsitzes auf dem italienischen Gebiet lenken.
Um nach Ablauf dieser Frist weiterhin mit führerscheinpflichtigen Fahrzeugen in Italien fahren zu können, müssen Sie einen italienischen Führerschein erwerben. Sie erwerben diesen wie folgt:
Jedes Abkommen sieht eine Höchstfrist vor, die in der Regel zwischen vier und sechs Jahren ab dem Zeitpunkt der Eintragung des meldeamtlichen Wohnsitzes liegt und innerhalb derer die Umschreibung erfolgen kann. Wenn diese Frist noch nicht abgelaufen ist, lautet die Antwort: Ja.
Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins, die durch die Umschreibung eines italienischen Führerscheins erworben wurde, ist immer möglich. In jedem Fall muss der neue Führerschein einer Kategorie angehören, die die des bisherigen italienischen Führerscheins nicht übersteigt (Art. 136 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung).
Den Unterlagen ist eine Bescheinigung der ausländischen Behörde beizufügen, die die Umschreibung und die Echtheit des ausländischen Führerscheins bestätigt.
Italien und Albanien haben ein Abkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen sieht vor, dass nur gültige Führerscheine und Kategorien umgewandelt werden können, die vor der Wohnsitznahme im anderen Land erworben wurden. Der Antrag auf Umschreibung muss vor Ablauf von vier Jahren ab dem Datum der Eintragung des Wohnsitzes gestellt werden. Ihr albanischer Führerschein ist zwar umschreibbar, aber nur für die Kategorien A und B, da Sie diese vor Ihrem Umzug nach Italien erworben haben.
Artikel 135 und 136 der Straßenverkehrsordnung.
Die bilateralen Abkommen zwischen Italien und NICHT EU/EWR Staaten.
Rittner Straße 12, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 35 20 / +39 0471 41 35 21
E-Mail: schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Am Donnerstag: von 8:30 bis 16:00 Uhr.