Beschreibung
Ansuchen an das Amt für Arbeitsmarktintegration zur Überprüfung, ob ein Unternehmen, das an einer öffentlichen Ausschreibung teilnimmt, die gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich der gezielten Vermittlung erfüllt.

Ansuchen an das Amt für Arbeitsmarktintegration zur Überprüfung, ob ein Unternehmen, das an einer öffentlichen Ausschreibung teilnimmt, die gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich der gezielten Vermittlung erfüllt.
Vergabestellen.
Die in der Ausschreibung vorgelegten Unterlagen.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Die ausgefüllten Unterlagen müssen per PEC an das Amt für Arbeitsmarktintegration an folgende Adresse übermittelt werden: as.sl@pec.prov.bz.it
Das Amt für Arbeitsmarktintegration führt die Überprüfung des Ansuchens durch und übermittelt die entsprechende Bescheinigung.
Die Bescheinigung wird innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Ansuchens bearbeitet.
Es handelt sich um eine formale Überprüfung, mit der festgestellt wird, ob ein Unternehmen, das an einem öffentlichen Auftrag teilnimmt, die gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich der geschützten Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erfüllt.
Die zuständige Vergabestelle beantragt die Feststellung der eingereichten Erklärungen per PEC beim Amt für Arbeitsmarktintegration. Nach erfolgter Prüfung stellt das Amt die entsprechende Bescheinigung aus und übermittelt sie.
Nein, eine Stempelmarke ist nicht erforderlich.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlage: