Beschreibung
Alle neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeuge, Anhänger und Sattelanhänger, die auf öffentlichen Straßen verkehren, müssen gemäß der Straßenverkehrsordnung zugelassen sein (Fahrzeugschein und Nummernschild).
Fahrzeuge für die Beförderung von Sachen können für den Eigengebrauch zugelassen werden (mit Werkverkehrslizenz wenn sie eine Gesamtmasse von mehr als 6 Tonnen haben) oder für die Verwendung durch Dritte zugelassen werden.
Die Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen - Anhängern/Sattelanhängern ist bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines oder beider Nummernschilder vorgesehen.
