Beschreibung
Beihilfe/Vergütung für Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Viehbeständen.
In welchen Fällen kann sie in Betracht gezogen werden?
- Entschädigung für Schäden durch Bisse, Abschürfungen oder Nagen von Huftieren an mehrjährigen landwirtschaftlichen Kulturen. Dies gilt nur für Flächen, die an Gebiete grenzen, in denen die Jagd verboten ist und in denen trotz nachgewiesener Instandhaltung des Zauns Schäden auftreten;
- Entschädigung für Schäden an ein- und mehrjährigen landwirtschaftlichen Kulturen, die durch Hasentiere und Wildschweine verursacht werden;
- Entschädigung für durch Vögel verursachte Ernteverluste in Obst- und Weingärten in einem 30 Meter breiten Streifen entlang des Waldes;
- Entschädigung für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, die durch geschütztes Wild (Siebenschläfer, Marder, Dachs) verursacht werden.
