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Vorübergehende Zulassung von Firmenfahrzeugen

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Partí

Beschreibung

Antrag auf einstweilige Eintragung von Firmenfahrzeugen.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen oder Körperschaften, die ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Fahrzeuge zur Nutzung überlassen.


Voraussetzungen

Firmenfahrzeuge sind Fahrzeuge, über die ein Unternehmen oder eine Körperschaft verfügt, die diese den eigenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Nutzung überlassen. Die Fahrzeuge werden für einen Zeitraum von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen überlassen. Die Überlassung zur Nutzung muss kostenlos sein.

Ausgeschlossen sind Fahrzeuge:

  • die in den Bereich „Fringe Benefit“ fallen. In diesem Fall ist die Nutzung nicht unentgeltlich, sodass die Voraussetzung der Kostenlosigkeit nicht mehr gegeben ist;
  • die für die Ausübung der Arbeitstätigkeit genutzt werden und die der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin auch für den Weg zum Arbeitsplatz, nach Hause oder in seiner Freizeit benutzt. In diesem Fall fällt die ausschließliche und persönliche Nutzung des Fahrzeugs weg;
  • die von mehreren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen genutzt werden. In diesem Fall fehlen sowohl die ausschließliche und persönliche Nutzung des Firmenfahrzeugs als auch die ununterbrochene zeitliche Nutzung.

Was benötigen Sie

  • Antrag auf Vermerk, das vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens, welches das Fahrzeug als Leihgabe überlässt unterschrieben werden muss (##1##);
  • ##2## (natürliche Person) , die vom Leihnehmer oder der Leihnehmerin unterzeichnet werden muss;
  • ##3## (juristische Person), die vom Leihnehmer oder der Leihnehmerin unterzeichnet werden muss;
  • gültiger Erkennungsausweis der beiden interessierten Parteien;
  • pagoPA-Zahlungsbeleg mit IUV-Code (siehe unter Kosten).

Im Falle der Leihgabe mehrerer Firmenfahrzeuge müssen Sie einen einzigen Antrag einreichen, dem eine Liste der Fahrzeuge und der jeweiligen Leihnehmer/Leihnehmerinnen beigefügt werden muss.

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 26,20 € (pagoPA-Code: B004 - VERSCHIEDENE AKTUALISIERUNGEN OHNE DUPLIKATAUSGABE). Für Sammelanträge (für mehr als 1 Fahrzeug im Eigentum) belaufen sich die Kosten des Dienstes auf 10,20 € pro Fahrzeug und 16,00 € Fixgebühren.


So wird es gemacht

Sie können das Ansuchen stellen:

  • Durch Vereinbarung eines Termins beim Schalterdienst für Fahrzeuge, Landesprüfstelle für Fahrzeuge, Sigismund-Schwarz-Straße 40, Bozen, über den Online-Dienst myCIVIS;
  • bei einer Autoagentur.

Bezahlung der vorgesehenen Gebühren

  • Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an. Wenn Sie minderjährig sind, melden Sie sich mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort) an, die Sie nach der Registrierung auf dem Portal erhalten haben;
  • Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  • Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  • Wählen Sie die Tarifliste von Bozen aus (nicht national), sehr wichtig, da ansonsten die Einzahlung am Schalter des Kraftfahrzeugamts in Bozen nicht verwendet werden kann;
  • Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus. Legen Sie ihn in den Warenkorb; Wählen Sie gegebenenfalls die Option „Pagamento Cumulativo“ (Kumulative Zahlung), wenn es sich um mehrere Fahrzeuge handelt. Bestätigen oder bearbeiten Sie die meldeamtlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  • Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken

  • Mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw;
  • oder auf diese Weise zahlen Sie mit der Option „Stampa avviso di pagamento” (Zahlungsaufforderung ausdrucken). Diese Zahlung erfolgt unter Verwendung der in der Zahlungsaufforderung angegebenen Daten über die auf der Website pagoPA angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle. Die Kanäle sind Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Postamt, vertragsgebundene Händler usw.

Nach der Zahlung müssen Sie die Zahlungsbestätigung ausdrucken und sie am Tag des Termins beim Schalterdienst für Fahrzeuge zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das AutofahrerportalPortale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.

Ausdrucken der Bestätigung:

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


So geht es weiter

  • Sie erhalten eine Bestätigung der erfolgten Terminvereinbarung;
  • am Tag des Termins werden Sie mit der Ihnen bei der Vormerkung zugewiesenen Nummer aufgerufen, ohne dass Sie eine Nummer ziehen müssen;
  • Ihnen wird eine Bestätigung der erfolgten Eintragung im nationalen Fahrzeugarchiv ausgestellt (diese muss im Firmenfahrzeug nicht unbedingt mitgeführt werden).

Zeiten und Fristen

Die Pflicht der Aktualisierung des Fahrzeugscheins oder der Daten im nationalen Fahrzeugarchiv betrifft ausschließlich alle Sachverhalte, die sich nach dem 3. November 2014 ereignen.


Häufig gestellte Fragen

Wer kann die einstweilige Eintragung von Firmenfahrzeugen beantragen und welche Fahrzeuge sind ausgeschlossen?

Der Antrag kann von Unternehmen oder Körperschaften gestellt werden, die ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen Fahrzeuge zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die als Fringe-Benefit überlassen werden, Fahrzeuge, die vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin auch für private oder berufliche Zwecke (Wohnung, Freizeit) genutzt werden, sowie Fahrzeuge, die von mehreren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen genutzt werden.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung der einstweiligen Eintragung erforderlich?

Antrag, der vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens unterschrieben wurde (Anlage B1), vom Leihnehmer/von der Leihnehmerin unterzeichnetes Formular (Anlage A1 oder A2), Erkennungsdokument beider Parteien und pagoPA-Zahlungsbeleg mit IUV-Code.

Wie hoch sind die Kosten für den Dienst und wie erfolgt die Bezahlung?

Die Kosten betragen 26,20 € für ein einzelnes Fahrzeug; bei mehreren Fahrzeugen betragen die Kosten 10,20 € pro Fahrzeug zuzüglich 16,00 € Fixgebühren. Die Bezahlung erfolgt über das System pagoPA auf dem „Portale dell'Automobilista“, indem Sie die Tarifliste für Bozen auswählen und das angegebene Verfahren befolgen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 94, Absatz 4-bis der Straßenverkehrsordnung;

  • Dekret des Präsidenten der Republik, Nr. 495/1992, Artikel 247-bis.

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