Beschreibung
Antrag auf einstweilige Eintragung von Firmenfahrzeugen.

Antrag auf einstweilige Eintragung von Firmenfahrzeugen.
Unternehmen oder Körperschaften, die ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Fahrzeuge zur Nutzung überlassen.
Firmenfahrzeuge sind Fahrzeuge, über die ein Unternehmen oder eine Körperschaft verfügt, die diese den eigenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Nutzung überlassen. Die Fahrzeuge werden für einen Zeitraum von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen überlassen. Die Überlassung zur Nutzung muss kostenlos sein.
Ausgeschlossen sind Fahrzeuge:
Im Falle der Leihgabe mehrerer Firmenfahrzeuge müssen Sie einen einzigen Antrag einreichen, dem eine Liste der Fahrzeuge und der jeweiligen Leihnehmer/Leihnehmerinnen beigefügt werden muss.
Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 26,20 € (pagoPA-Code: B004 - VERSCHIEDENE AKTUALISIERUNGEN OHNE DUPLIKATAUSGABE). Für Sammelanträge (für mehr als 1 Fahrzeug im Eigentum) belaufen sich die Kosten des Dienstes auf 10,20 € pro Fahrzeug und 16,00 € Fixgebühren.
Sie können das Ansuchen stellen:
Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken
Nach der Zahlung müssen Sie die Zahlungsbestätigung ausdrucken und sie am Tag des Termins beim Schalterdienst für Fahrzeuge zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das Autofahrerportal „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.
Ausdrucken der Bestätigung:
Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.
Die Pflicht der Aktualisierung des Fahrzeugscheins oder der Daten im nationalen Fahrzeugarchiv betrifft ausschließlich alle Sachverhalte, die sich nach dem 3. November 2014 ereignen.
Der Antrag kann von Unternehmen oder Körperschaften gestellt werden, die ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen Fahrzeuge zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die als Fringe-Benefit überlassen werden, Fahrzeuge, die vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin auch für private oder berufliche Zwecke (Wohnung, Freizeit) genutzt werden, sowie Fahrzeuge, die von mehreren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen genutzt werden.
Antrag, der vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens unterschrieben wurde (Anlage B1), vom Leihnehmer/von der Leihnehmerin unterzeichnetes Formular (Anlage A1 oder A2), Erkennungsdokument beider Parteien und pagoPA-Zahlungsbeleg mit IUV-Code.
Die Kosten betragen 26,20 € für ein einzelnes Fahrzeug; bei mehreren Fahrzeugen betragen die Kosten 10,20 € pro Fahrzeug zuzüglich 16,00 € Fixgebühren. Die Bezahlung erfolgt über das System pagoPA auf dem „Portale dell'Automobilista“, indem Sie die Tarifliste für Bozen auswählen und das angegebene Verfahren befolgen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Artikel 94, Absatz 4-bis der Straßenverkehrsordnung;
Dekret des Präsidenten der Republik, Nr. 495/1992, Artikel 247-bis.
Sigismund-Schwarz-Straße 40, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 34 50
Fax: +39 0471 41 34 62
E-Mail: kfz-pruefstelle@provinz.bz.it
PEC: lpf.crv@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it