Beschreibung
Eintragung des Fahrzeugs eines Familienangehöriger oder einer Familienangehörigen der verstorbenen Person bei einem Todesfall.

Eintragung des Fahrzeugs eines Familienangehöriger oder einer Familienangehörigen der verstorbenen Person bei einem Todesfall.
Familienangehörige, Verwandte, Erben und Erbinnen der verstorbenen Person.
Sie können die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Schalters Fahrzeuge über das System pagoPA bezahlen:
Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken:
Nach erfolgter Zahlung drucken Sie die Zahlungsbestätigung aus, die beim Schalter vorgelegt werden muss.
Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.
Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im folgenden Dokument: Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.
Sie erhalten einen Aufkleber, den Sie auf den Fahrzeugschein kleben müssen.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Sigismund-Schwarz-Straße 40, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 34 50
Fax: +39 0471 41 34 62
E-Mail: kfz-pruefstelle@provinz.bz.it
PEC: lpf.crv@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it