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Cëdes dl servis: 3065

Dienstleistungen für Baumaschinen

 Ajunté pro i preferis
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Partí

Beschreibung

Arbeitsmaschinen unterliegen den gleichen Prozeduren wie andere Fahrzeuge, wie z. B. Zulassungen, Abmeldungen und Eigentumsübertragungen.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die diesen Dienst in Anspruch nehmen möchten.


Voraussetzungen

Sie müssen einen Führerschein besitzen.


Was benötigen Sie

Für die Beantragung benötigen Sie die Konformitätserklärung des Herstellers.
Sie müssen zum Termin mit der Zahlungsbestätigung für den Dienst über pagoPA erscheinen – siehe unten Kosten.
Die Kosten für den Dienst betragen:

  • 10,20 € + 32,00 € + 18,57 € Tarif pagoPA-Einzahlungskodex B034 ZULASSUNG LANDWIRTSCHAFTLICHE MASCHINEN UND ARBEITSMASCHINEN;
  • 10,20 € + 32,00 € + 19,32 € Tarif pagoPA-Einzahlungskodex B065 ZULASSUNG LANDWIRTSCHAFTLICHE MASCHINEN UND ARBEITSMASCHINEN (gilt auch für die erneute Zulassung);
  • 10,20 € + 32,00 € Tarifcode pagoPA-Einzahlungskodex B003 DUPLIKAT FAHRZEUGBRIEF MIT GLEICHZEITIGER EIGENTUMSÜBERTRAGUNG.

So wird es gemacht

  • Wenden Sie sich an eine Autoagentur;
  • oder an den Schalter Fahrzeuge, indem Sie einen Termin online über den folgenden Link vereinbaren: myCIVIS online und sich mit SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), Bürgerkarte oder CIE (Elektronische Identitätskarte) anmelden.

Um die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Schalters Fahrzeuge über das System pagoPA zu bezahlen, müssen Sie in der Tarifliste „BOZEN” auswählen und folgendermaßen vorgehen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  3. Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen aus, was sehr wichtig ist, da die Zahlung ansonsten nicht am Schalter des Bozner Kraftfahrzeugamts verwendet werden kann;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die meldeamtlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  6. Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw.

oder

Nach der Zahlung müssen Sie die Zahlungsbestätigung ausdrucken und sie beim Schalter Fahrzeuge zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das AutofahrerportalPortale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.
Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ an;
  2. wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und dann den bezahlten Antrag;
  3. wählen Sie die Schaltfläche „+“ und den Punkt „Stampa ricevuta di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken) (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden).

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im ##3##.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ##4##.


So geht es weiter

  • Am Schalter müssen Sie keine Nummer ziehen, Sie werden mit der Nummer aufgerufen, die Ihnen bei der Reservierung zugeteilt wurde und die in Ihrer Reservierungsbestätigung steht (z. B. P-0001);
  • Sie erhalten am Schalter die notwendigen Anweisungen.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

 

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