Beschreibung
Arbeitsmaschinen unterliegen den gleichen Prozeduren wie andere Fahrzeuge, wie z. B. Zulassungen, Abmeldungen und Eigentumsübertragungen.

Arbeitsmaschinen unterliegen den gleichen Prozeduren wie andere Fahrzeuge, wie z. B. Zulassungen, Abmeldungen und Eigentumsübertragungen.
Alle, die diesen Dienst in Anspruch nehmen möchten.
Sie müssen einen Führerschein besitzen.
Für die Beantragung benötigen Sie die Konformitätserklärung des Herstellers.
Sie müssen zum Termin mit der Zahlungsbestätigung für den Dienst über pagoPA erscheinen – siehe unten Kosten.
Die Kosten für den Dienst betragen:
Um die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Schalters Fahrzeuge über das System pagoPA zu bezahlen, müssen Sie in der Tarifliste „BOZEN” auswählen und folgendermaßen vorgehen:
Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken
oder
Nach der Zahlung müssen Sie die Zahlungsbestätigung ausdrucken und sie beim Schalter Fahrzeuge zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das Autofahrerportal „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.
Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im ##3##.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ##4##.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Sigismund-Schwarz-Straße 40, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 34 50
Fax: +39 0471 41 34 62
E-Mail: kfz-pruefstelle@provinz.bz.it
PEC: lpf.crv@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
Parteienverkehr: