Beschreibung
Für die folgenden technischen Änderungen ist keine Abnahme gemäß Art. 78 mehr vorgesehen, sondern es genügt, sich an eine ##2## zu wenden.
- Einbau von:
- Anhängerkupplung für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1;
- Radsystem;
- doppelten Pedale (für Fahrschulzwecke);
- behindertengerechte Anpassungen (Lenkradknopf/Steuergerät für Bedienungselemente/Umtausch Gaspedal-Bremspedal/Verlagerung der Bedienungselemente/Innenrückspiegel/Außenrückspiegel).
- Austausch von:
- LPG-Tank;
- Öse des Anhängers.
- Ausbau von:
- doppelten Pedale (für Fahrschulzwecke);
- Anhängerkupplung für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1;
- Anpassungen zum Lenken von Fahrzeugen durch behinderte Fahrer und behinderte Fahrerinnen.
