Beschreibung
Ausstellung einer beglaubigten Abschrift der Ermächtigung, die in jedem NCC Autobus mitzuführen ist.

Ausstellung einer beglaubigten Abschrift der Ermächtigung, die in jedem NCC Autobus mitzuführen ist.
Alle, die im Besitz einer Lizenz der Provinz „NCC Autobus“ sind.
Sie müssen die folgenden Unterlagen vorlegen:
Sie müssen die Zahlung über pagoPA / Portale dell’Automobilista vornehmen (Tarifcode B151 – 47,00 €).
Es kann eine Sammelzahlung für das Ansuchen mehrerer Kopien (maximal 50) verwendet werden.
Hinweis: Zu Unrecht gezahlte Beträge werden NICHT zurückerstattet.
Wir empfehlen Ihnen, sich an eine „Autoagentur“ zu wenden, die sich um den gesamten Vorgang kümmert. Oder:
Sie müssen sie (persönlich oder mittels Vollmacht) beim Landesamt abholen. Gleichzeitig wird Ihnen die Plakette für den Bus ausgehändigt.
Nein, in jedem Bus muss eine „beglaubigte Kopie“ mitgeführt werden. Die Urschrift wird am Firmensitz aufbewahrt.
Sie können beim Landesamt eine neue Plakette beantragen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: https://mobilitaet.provinz.bz.it